Das offene Ohr

Neuer Job: Muss ich gegen meinen Willen Betriebsferien machen?

Igor Zoric vom Service Arbeitszeit beantwortet Fragen zu Arbeitszeit und Arbeits-
zeiterfassung. Hotline 0848 240 240

Ich habe am 1. Oktober eine neue ­Stelle begonnen und meine Probezeit nach einem Monat erfolgreich abgeschlossen. Laut Vertrag habe ich 4 Wochen Ferien pro Jahr. Vor kurzem informierte mich meine Vorgesetzte, dass der Betrieb während dreier ­Wochen über die Feiertage und im neuen Jahr geschlossen bleibe. Dafür ­würden mir 12 Tage meines Ferien­guthabens abgezogen. Muss ich dies akzeptieren?

FESTTAGE: Wenn Sie erst kurz in einer Firma arbeiten, dürfen Betriebsferien nicht von Ihrem Ferienkonto oder von Ihrem Lohn abgezogen werden. (Foto: Fotolia)

Igor Zoric: Nein. Die Ferien dienen der Erholung von bereits geleisteter Arbeit. Den Ferienanspruch erarbeitet man sich dementsprechend pro Monat. Wenn Sie 4 Wochen, also 20 Ferien­tage auf die 12 Monate aufteilen, so ergibt sich bei Ihnen ein monatlicher Ferien­anspruch von 1,66 Tagen. Nach einer dreimonatigen Anstellung kann Sie Ihr Arbeitgeber nicht gegen Ihren Willen und erst recht nicht im nächsten Kalenderjahr in die Betriebsferien schicken und Ihnen dafür 12 Ferientage abziehen. Diese Ferienansprüche ­entstehen ja erst im kommenden Jahr. Ihr bisher erwirtschaftetes Feriengut­haben liegt nach 3 Monaten bei 5 Ferientagen. Wenn Sie mit dem Vorbezug der weiteren 7 Ferientage nicht einverstanden sind, sprechen Sie mit Ihrer Chefin. Die Firma muss Ihnen für die Tage, die über Ihre 5 Ferientage hinausgehen, Ersatzarbeit zuweisen oder Sie anderweitig beschäftigen. Auch wenn dies nicht möglich ist, dürfen ­Ihnen weder weitere Ferientage noch Lohn abgezogen werden.

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