Nach der Kündigung durch meine ehemalige Arbeitgeberin habe ich mich beim RAV zur Stellenvermittlung angemeldet und bei der Arbeitslosenkasse den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung eingereicht.
2019 habe ich eine auf ein Jahr befristete Anstellung in Bern gefunden und bin von Irland in die Schweiz gezogen. Ich erhielt eine B-Bewilligung EU/EFTA ausgestellt.
Ich habe mich für eine Stelle am Empfang in einer Branche beworben, die weder heikle Güter hat, noch im Finanzwesen tätig ist. Die Stelle interessiert mich, und ich scheine in der engeren Auswahl zu sein.
Ich war von Januar bis November 2022 arbeitslos und habe Arbeitslosentaggelder bezogen. Ich erhalte nun plötzlich ein Schreiben, worin mir mitgeteilt wird, bei einer Revision meines Dossiers habe man festgestellt, dass man versehentlich ein von mir eingereichtes Zwischenverdienstformular übersehen und mir 2000 Franken zu viel ausbezahlt habe.
Ich war von Januar bis November 2022 arbeitslos und habe Arbeitslosentaggelder bezogen. Ich erhalte nun plötzlich ein Schreiben, worin mir mitgeteilt wird, bei einer Revision meines Dossiers habe man festgestellt, dass man versehentlich ein von mir eingereichtes Zwischenverdienstformular übersehen und mir somit 2000 Franken zu viel ausbezahlt habe. Ein Freund hat mir nun mitgeteilt, dass dies nicht zulässig sei, da die Arbeitslosenkassen nur ein Jahr Zeit hätten, zu Unrecht ausbezahlte Arbeitslosentaggelder zurückzufordern. Wer hat recht?
Ich bin quellensteuerpflichtig. Mein Arbeitgeber hat mir jeden Monat einen bestimmten Betrag als Quellensteuer vom Lohn abgezogen. Aber er hat die abgezogenen Beträge nicht an die kantonale Steuerverwaltung weitergeleitet. Jetzt fordert die Steuerverwaltung diese Beträge von mir zurück. Darf sie das?
Vor ein paar Monaten hatte ich einen Unfall. Zurzeit erhalte ich Unfalltaggelder und hoffe, dass meine Verletzungen ganz ausheilen und ich meine körperliche Arbeit wieder voll ausüben kann. Was, wenn das doch nicht der Fall sein wird? Erhalte ich dann eine Unfallrente, und falls ja, ab wann?
Ich bin 60 Jahre alt und habe meine Arbeitsstelle aus persönlichen Gründen gekündigt. Im Moment wäge ich meine Optionen ab und prüfe einen allfälligen Rentenvorbezug der beruflichen Vorsorge.
Ich beabsichtige, dieses Jahr von Juli bis Dezember eine Auszeit zu nehmen. Ist mein Chef berechtigt, meinen Ferienanspruch für dieses Jahr aufgrund eines solchen Sabbaticals zu kürzen?