Das offene Ohr

Unfall: Darf mir mein Chef kündigen?

David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Bei meiner Arbeit als Maurer habe ich einen Unfall erlitten. ­Momentan erhalte ich Taggelder der Unfallversicherung. Jetzt hat mir mein Chef gekündigt. Ist ­diese Kündigung gültig?

HALS- UND BEINBRUCH! Nach einem Unfall dürfen Sie sich erholen, ohne Angst vor der Kündigung. (Foto: iStock)

David Aeby: Nein. Es gibt Zeiten, in denen eine Firma den Mitarbeitenden nach Ablauf der Probezeit nicht kündigen darf. So steht es im Obligationenrecht. Ist eine Person ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig, darf im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab dem zweiten während 90 und ab dem sechsten Dienstjahr während 180 Tagen nicht gekündigt werden. Eine Kündigung während der sogenannten Sperrfrist wäre nicht gültig. Für Maurer gilt allerdings der Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV). ­Dieser enthält weitergehende Kündigungsschutzbestimmungen. Eine Kündigung ist demgemäss ­so lange ausgeschlossen, wie die ­obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmende Taggeldleis­tungen erbringt.

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