Das offene OhrVerdacht auf Schwarzarbeit: Was passiert nun?
Nach dem Verlust meiner Arbeitsstelle im Februar 2023 habe ich mich bei der Arbeitslosenkasse angemeldet. Vom 1. März 2023 bis zum 31. Januar 2024 habe ich durchgehend Arbeitslosenentschädigung bezogen.

Ich arbeite im Nachtdienst. Wegen Corona wurde die Arbeitszeit auf überwiegend 21 bis 7 Uhr gelegt, also 10 Stunden. In dieser Zeit bin ich der einzige Angestellte, muss folglich jederzeit für Gäste und Anrufe erreichbar sein. Somit kann ich keine festgelegte Stunde Pause nehmen. Antwort der beiden Vorgesetzten: ich hätte ja zwischendurch immer mal wieder nichts zu tun (was stimmt) bzw. ich könne mir ja auch privat Arbeiten von zu Hause mitnehmen und im Büro erledigen. Logischerweise muss ich dennoch jederzeit für die Gäste verfügbar sein, also Essen etc unterbrechen.
Darf in diesem Fall dennoch eine volle Stunde als Pause von meinen 10 Stunden abgezogen werden?