Das offene Ohr

Unfall: Bekomme ich Taggelder für beide Arbeitsstellen?

Philip Thomas von der Unia-Rechtsabteilung ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich bin Haushaltshelferin und arbeite schon seit vielen Jahren für zwei verschiedene Arbeitgeber. Bei einem ­Spitexverein habe ich ein Arbeitspensum von fünfzehn Stunden pro Woche. Zusätzlich arbeite ich noch in einem Privathaushalt, und dies jeweils vier Stunden in der Woche. Am letzten ­Donnerstag hatte ich einen Unfall: Ich bin mit dem Fahrrad gestürzt und habe mir die Schulter ausgerenkt. Bis Ende Juni hat mich meine Ärztin vollständig arbeitsunfähig geschrieben. Bekomme ich von der Unfallversicherung Lohn­ersatz?

AUTSCH! Alle Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Unfälle versichert, wenn sie mindestens acht Stunden bei einer Firma arbeiten. (Foto: Suva)

Philip Thomas: Ja. Alle Arbeitnehmenden sind in der Schweiz obligatorisch gegen Unfälle versichert. Abgedeckt sind Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten. Aber: Für Teilzeitbeschäftigte sind Nichtberufsunfälle nur dann obligatorisch versichert, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mindestens acht Stunden beträgt und wenn sie ­diese acht Stunden beim gleichen ­Arbeitgeber arbeiten. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind aber in jedem Fall von der obligatorischen Unfallversicherung abgedeckt. Da Sie beim Spitexverein für fünfzehn Wochenstunden angestellt sind, erhalten Sie für Ihren Unfall mit dem Velo die gesetzlichen Versicherungsleistungen. Ob sich der Unfall auf dem Arbeitsweg oder bei einem Ausflug ereignet hat, spielt keine Rolle. Die ­Unfallversicherung des Spitexvereins ist leistungspflichtig. Sie bezahlt Ihnen ein Taggeld von 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Für die Berechnung des Taggeldes werden Ihre beiden ­Arbeitseinkommen zusammengezählt.

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