Das offene OhrGast hatte einen allergischen Schock: Hafte ich?
Ich arbeite im Service und habe einen Gast mit Weizenallergie bedient. Wie im Betrieb üblich, informierte ich bei der Bestellung des Hauptgangs die Küche über die Allergie.

Was tun wenn die Arbeitslosenkasse ihren Pflichten nicht nachkommt?
Keine Ausstellung von Abrechnungen und auch kein Bezahlen der zustehenden Arbeitslosenentschädigung.
Der versicherte Verdienst wurde korrekt berechnet und ich erfülle alle Auflagen, was mein RAV Berater bestätigt.