Das offene Ohr

Neue Stelle: Konkurrenzverbot nach der Lehre?

David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Im Sommer werde ich meine dreijäh­rige Ausbildung beenden. Weil ich den genauen Endtermin wissen wollte, habe ich den Lehrvertrag angeschaut und festgestellt, dass darin von einem Konkurrenzverbot gesprochen wird. Muss ich also nach der Lehrzeit in ­diesem Unternehmen weiterarbeiten?

FREIE WAHL: Nach der Lehre dürfen Sie selbst entscheiden, bei welcher Firma Sie arbeiten möchten. (Foto: Keystone)

DAVID AEBY: Nein. Die Lernenden ­müssen gemäss Gesetz nach der ­Ausbildung in aller Freiheit über die berufliche Zukunft entscheiden können. Damit ein Konkurrenzverbot überhaupt gültig ist, muss es schriftlich vereinbart werden. Weiter wird eine Beschränkung nach Ort, Zeit und Gegenstand vorausgesetzt. Das bedeutet konkret, dass in der Abmachung ­stehen muss, wo, bis wann und wofür das Verbot gilt. Zusätzliche Voraussetzungen sind: Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse sowie die ­Gefahr der erheblichen Schädigung der Firma bei Verwendung dieser Kenntnisse. Die Vereinbarung eines Konkurrenz­verbotes ist für Lernende aber sowieso verboten. Das heisst, die Abmachung eines Konkurrenzverbotes in deinem Lehrvertrag ist gesetzes­widrig. Du musst also nach deinem Lehr­abschluss nicht bei deiner jetzigen ­Firma bleiben.

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.