Kolumne EUropa
Kampf gegen Arbeitsstress in der EU

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Roland Erne war Chemielaborant und GBI-­Jugendsekretär. Seit 2017 ist er Professor für Europäische Integration und Arbeitsbeziehungen am University ­College Dublin. 

Burnout und Stress am Arbeitsplatz nehmen explosionsartig zu. Laut der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz leidet jeder dritte Beschäftigte in Europa unter Angstzuständen, die durch die Arbeit verursacht oder verschlimmert werden. Ein schockierender Befund! Und der Einsatz digitaler Technologien am Arbeitsplatz droht den psychosozialen Stress weiter zu erhöhen. Die mentale Belastung durch immer höhere Arbeitsintensität ist von 27 Prozent im Jahr 2015 auf 40 Prozent im Jahr 2021 gestiegen. 

Gegen immer mehr Arbeitsstress

Für die belgische Gewerkschafterin und EU-Abgeordnete Estelle Ceulemans ist die Sache klar: Es braucht europäische Gesetze zur Prävention, Erkennung und Bewältigung von psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz. Schöne Worte reichen nicht. Deshalb lancierte Ceulemans ihren Initiativbericht zum Thema «Psychosoziale Risiken, Stress und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz», der vom zuständigen Ausschuss und vom EU-Parlament angenommen wurde. Nun muss die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf vorlegen, der den psychosozialen Gesundheitsschutz stärkt. 

Recht zum Abschalten

Laut dem Antrag von Estelle Ceulemans müssten künftig auch durch psychische Ängste bedingte Erkrankungen – wie Burnout – als Berufskrankheit anerkannt werden. Zudem fordert sie eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Belästigung am Arbeitsplatz. Die Stärkung der Arbeitsaufsicht und der Sozialpartner im Bereich psychische Gesundheit ist eine weitere zentrale Forderung. Beschäftigte sollen zudem auch ein «Recht zum Abschalten» von Handys ausserhalb der Arbeitszeit bekommen. Zudem soll die Richtlinie Beschäftigte vor algorithmischer Überwachung schützen. Die Begleitung der Beschäftigten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einem Burnout ist eine andere zentrale Forderung. Schliesslich soll die gesetzliche Beweislast auf die Arbeitgeber verlagert werden, damit diese nachweisen müssen, dass eine Erkrankung nicht arbeitsbedingt ist, wenn Beschäftigte Schäden durch psychosoziale Faktoren nachweisen können.

Quality Jobs Act

Ob es tatsächlich zu diesen Verbesserungen kommt, ist offen. Bis jetzt konnten sich weder die rechtsradikalen Parteien noch die Arbeitgeberlobby durchsetzen. Erstere widersetzen sich jeglichem Fortschritt im Bereich Arbeitsschutz. Letztere verlangen die vollständige Ablehnung des Initiativberichtes. Es wird sich jedoch bald zeigen, wie wichtig den christdemokratischen Parteien Würde und Gesundheit der Beschäftigten sind. Sie stellen im EU-Parlament und in der Kommission die Mehrheit, entweder zusammen mit den Linken und Grünen oder zusammen mit den Rechtsradikalen. Die EU-Kommission will im Dezember einen neuen «Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze» vorlegen. Man darf gespannt sein, wie viel Arbeits- und Gesundheitsschutz darin sein wird.

Roland Erne schreibt hier im Turnus mit Regula Rytz, was die europäische Politik bewegt. 

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