Bundesangriff auf Mindestlöhne
Das Referendum steht!

Die rechte Mehrheit im Bundeshaus will vom Volk beschlossene Mindestlöhne aushebeln beziehungsweise einfrieren. Gewerkschaften und fortschrittliche Parteien haben das Referendum eingereicht.

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100'000 UNTERSCHRIFTEN: Unia-Präsidentin Vania Alleva bei der Einreichung des Referendums. (Foto: Manu Friederich)

Bundeshaus West, Mittwoch, kurz nach 13 Uhr. Das «Komitee gegen den Lohn-Angriff» übergibt der Bundeskanzlei mehr als 100'000 Unterschriften gegen das Lohnsenkungsgesetz. Gesammelt in gut drei Monaten, getragen von den Gewerkschaften, der SP und den Grünen. Damit kommt vors Volk, was die rechte Mehrheit am 19. Juni im Nationalrat mit 115 zu 78 Stimmen durchgedrückt hat: Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sollen vom Volk beschlossene kantonale und kommunale Mindestlöhne übersteuern dürfen. Auch dann, wenn ihre Ansätze tiefer liegen. Gegen den Willen des Bundesrats, gegen den Protest der Kantonen. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagt bei der Übergabe:

Der Angriff auf die Mindestlöhne stellt den Grundsatz in Frage, dass Löhne zum Leben reichen müssen. Das ist vollkommen inakzeptabel.

KAMPF FÜR MINDESTLÖHNE: SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. (Foto: Manu Friederich)

Dieses Referendum ist mehr als ein weiterer Abstimmungskampf. Es ist eine Zäsur. Seit über einem Vierteljahrhundert kämpfen die Gewerkschaften für gesetzliche Mindestlöhne, die zum Leben reichen. Mit Niederlagen, mit Erfolgen, immer in der Offensive. Jetzt müssen sie auf nationaler Ebene verteidigen, was sie in was sie Kanton für Kanton, Stadt für Stadt erkämpft haben. Aus dem Kampf für den gesetzlichen Mindestlohn ist ein Kampf um den gesetzlichen Mindestlohn geworden.

Die Wende von Davos

Angefangen hat es im November 1998 in Davos. Am SGB-Kongress beschlossen die Delegierten die Losung «Kein Lohn unter 3000 Franken». Andreas Rieger, damals Co-Präsident der kleinen Unia, später jener der grossen, brachte es so auf den Punkt: «Wir haben eine Sozialpolitik, wir haben eine Preispolitik, wir haben sogar eine Milchpolitik, aber es gibt in der Schweiz keine Lohnpolitik.» Einen Monat später forderte die Linke im Nationalrat einen gesetzlichen Mindestlohn von 3000 Franken. Der Bundesrat winkte ab: Das passe nicht zum schweizerischen System.

Den ersten Durchbruch brachte Neuenburg. Am 27. November 2011 sagten 54,6 Prozent Ja zu einem Mindestlohn in der Kantonsverfassung. Doch Gastrosuisse und weitere Arbeitgeberverbände zogen vor Bundesgericht und blockierten die Umsetzung. Erst am 21. Juli 2017 sprach Lausanne Recht: Kantone dürfen Mindestlöhne erlassen, als sozialpolitische Massnahme gegen Armut. Sechs Jahre nach dem Volksentscheid trat das Gesetz in Kraft.

Lehren aus der Niederlage

Dazwischen lag die schwerste Niederlage. Die nationale Mindestlohninitiative des SGB, 22 Franken pro Stunde, fiel am 18. Mai 2014 mit 23,7 Prozent Ja-Stimmen durch. Die Gegner argumentierten damals, ein einheitlicher Ansatz für die ganze Schweiz missachte die regionalen Unterschiede. Die Gewerkschaften nahmen sie beim Wort und machten genau das: regionale Lösungen.

Der Bundesgerichtsentscheid von 2017 wirkte als Eisbrecher. Genf nahm im September 2020 mit 58 Prozent den höchsten Mindestlohn der Schweiz an, 23 Franken, heute über 24. Für Coiffeusen, Reinigerinnen und Servicemitarbeiterinnen bedeutete das Lohnerhöhungen von mehreren hundert Franken im Monat. Unia-Präsidentin Vania Alleva:

Zwei Drittel der Menschen, die von Mindestlöhnen profitieren, sind Frauen. Wer Mindestlöhne schwächt, schwächt auch die Gleichstellung.

MINDESTLÖHNE STÄRKEN DIE GLEICHSTELLUNG: Unia-Präsidentin Vania Alleva. (Foto: Manu Friederich)

Basel-Stadt folgte 2021 als erster Deutschschweizer Kanton, allerdings mit einem abgespeckten Gegenvorschlag. Im Jura und im Tessin hatte das Volk zwar schon 2013 und 2015 Ja gesagt, doch Regierungen und Parlamente verschleppten die Umsetzung jahrelang und nahmen die GAV-Branchen aus. Also ungefähr das, was jetzt via Bundesparlament allen Kantonen und Gemeinden aufgezwängt werden soll. Wohin das führt, zeigte das Tessin exemplarisch: Eine Scheingewerkschaft namens TiSin unterschrieb einen «GAV» mit Löhnen unter 19 Franken. Nur weil die tripartite Kommission ihr die Repräsentativität absprach, platzte der Trick. Inzwischen hat selbst das bürgerliche Tessiner Parlament einen Mindestlohn ohne GAV-Ausnahme beschlossen.

Zürich, Winterthur, Luzern…

Dann kamen die Städte. Am 18. Juni 2023 stimmten Zürich mit 69,4 und Winterthur mit 65,5 Prozent für kommunale Mindestlöhne von 23.90 und 23 Franken. Die Gewerbeverbände klagten, das Zürcher Verwaltungsgericht gab ihnen im November 2024 recht. Das Bundesgericht kassierte das Urteil und stellte im Juni 2026 klar: Auch Gemeinden dürfen Mindestlöhne beschliessen. Rund 20'000 Beschäftigte müssen wegen der Prozessiererei der Lohndumping-Koalition seit drei Jahren auf ihren Lohn zum Leben warten.

Niederlagen blieben Teil des gewerkschaftlichen Kampfes für Mindestlöhne: Baselland lehnte im Februar 2025 knapp ab, Solothurn deutlich, Freiburg im November 2025 mit 53,5 Prozent. In der Waadt sagte das Volk zwar Ja zum Verfassungsgrundsatz, lehnte aber beide vorgelegten Umsetzungsvariante ab. Ein neues Gesetz ist in Arbeit. Das Wallis stimmt am 29. November über 22 Franken ab, gegen Regierung und Parlament.

Eine grosse Erfolgsgeschichte ist bereits die Stadt Luzern. Dort gilt seit dem 1. Januar 2026 ein städtischer Mindestlohn, heute 22.75 Franken. Beschlossen hatte ihn das Stadtparlament 2024 mit 24 zu 23 Stimmen auf eine Juso-Initiative hin. SVP, FDP, GLP und Mitte brachten nicht einmal die 800 Unterschriften für ein Referendum zusammen. Also beschloss dieselbe Verlierer-Koalition im März 2026 im Parlament die Abschaffung, wieder mit 24 zu 23. Das Volk verteilte am 27. September eine deutliche Ohrfeige: 67,6 Prozent sagten Nein zur Aufhebung. Zehn Tage vor der Einreichung des nationalen Referendums.

Rechte wollen Bundes-Lohnvogt

So ist das Muster seit über einem Jahrzehnt: An der Urne verlieren die Hungerlohn-Fans, vor Gericht verlieren sie, und wo sie gewinnen, wächst die Zustimmung für Löhne zum Leben trotzdem. Deshalb wechseln sie die Ebene. Schon im Dezember 2020, kurz nach dem Genfer Ja, reichte der Obwaldner Mitte-Ständerat Erich Ettlin seine Motion ein. Der Nationalrat nahm sie im Dezember 2022 mit 95 zu 93 Stimmen an. Daraus wurde das Gesetz vom 19. Juni 2026, verabschiedet neun Tage nach der Publikation des Bundesgerichtsurteils zu Zürich und Winterthur.

Die Zürcher Nationalrätin Jacqueline Badran, SP-Vizepräsidentin und Unia-Mitglied, sagte bei der Übergabe der Referendumsunterschriften:

Die Mehrheit des Parlaments hat die demokratischen Entscheide in den Kantonen und Gemeinden nicht verdaut. Dieses Gesetz ist ein Putsch gegen die direkte Demokratie und missachtet, was das Bundesgericht mehrmals bestätigt hat: Mindestlöhne sind sozialpolitische Instrumente, die den Kantonen und Gemeinden zur Verfügung stehen.

GEGEN DEN PUTSCH-VERSUCH DER BÜRGERLICHEN: SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. (Foto: Manu Friederich)

Was während über 25 Jahren erkämpft wurde, soll jetzt per Bundesrecht eingefroren werden: Bestehende Mindestlöhne verlieren den Teuerungsausgleich, neue dürften für GAV-Beschäftigte nie mehr eingeführt werden.

Neu ist: Die Offensive hat die Seite gewechselt. Die Gewerkschaften müssen national verteidigen, was sie in Kantonen und Städten erreicht haben. Die Lohndumper werden viel Geld einsetzen, um ihr Geschäftsmodell auf dem Buckel der Ärmsten zu retten. Die Gewerkschaften werden viel Engagement einsetzen für Löhne, die zum Leben reichen. Sie haben über ein Vierteljahrhundert Erfahrung darin.

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