Das grosse Quiz für Lernende
Kennst du deine Rechte? Hier findest du es heraus!

Mit dem Lehrbeginn betrittst du Neuland: Die Erwachsenenwelt bringt gewisse Pflichten mit sich. Als Lernende oder Lernender hast du aber auch Rechte, die du unbedingt kennen solltest. Teste dein Wissen mit unserem Quiz! 

WISSEN IST DEIN VORTEIL: work zeigt dir, welche Rechte du in der Lehre geniesst. (Foto: Istock)

1. Was muss im Lehr­vertrag neben Lohn und Ferien unter anderem geregelt sein?

a) Die Ausbildungsziele und die Arbeitszeiten.
b) Die Arbeitszeiten und die wichtigsten Benimmregeln.
c) Die Besuchszeiten der Eltern.

a)


2. Wie lange darf deine ­Arbeitszeit als­ Lernende pro Tag höchsten sein?

a) 8 Stunden
b) 9 Stunden
c) 10 Stunden

b)


3. Dürfen Lernende ­­­Nacht- und Sonntags­arbeit ­leisten?

a) Na klar!
b) Auf keinen Fall!
c) Grundsätzlich ist Nacht- und Sonntagsarbeit für Jugendliche verboten. Ausnahmen gibt es für Berufe, bei denen zur Erreichung bestimmter Ausbildungsziele Nacht- oder Sonntagsarbeit zwingend nötig sind. 

c)


4. Wie lange dauert die Probezeit?

a) Die Probezeit dauert mindestens zwei Wochen und höchstens 2 Monate. 
b) Das ist in der Schweiz Verhandlungssache: Die Probezeit dauert so lange, bis sich Arbeitgeber und Lernende einig sind, dass sie das Arbeitsverhältnis definitiv fortführen wollen. 
c) Die Probezeit dauert mindestens einen Monat und höchstens drei Monate. 

c)


5. Du und deine Arbeitskolleginnen und -kollegen beginnen den Arbeitstag gemeinsam um 8 Uhr. Als um 18 Uhr alle Feierabend machen, bittet dich der Chef, noch zwei Stunden zu bleiben, um eine angefangene Aufgabe zu beenden. Wie reagierst du?

a) Ich bleibe noch und beende die Aufgabe. 
b) Ich erkläre dem Chef freundlich, dass es mir per Gesetz nicht erlaubt ist, dass mein Arbeitstag länger dauert als jener meiner Kolleginnen und Kollegen. 

b)


6. Wieviele Ferienwochen hast du laut Gesetz pro Jahr mindestens zugut?

a) Fünf Wochen bis zur Volljährigkeit, danach vier Wochen. 
b) Jugendliche und junge Erwachsene unter 20 Jahren haben ein Recht auf mindestens fünf Wochen pro Jahr.
c) Acht Wochen bis zum Lehrabschluss, danach fünf.  

b)


7. Unterstützt die Unia auch Lernende?

a) Aber sicher: Die Interessengruppe Jugend setzt sich dafür ein, dass Lernende mehr Ferien, mehr Respekt, weniger Stress und bessere Arbeitsbedingungen erhalten. 
b) Nein, für Lernende ist eine andere Gewerkschaft zuständig. Sie heisst Lenia.

a)


8. Du hast vor einem ­halben Jahr mit deiner Lehre als Mediamatikerin angefangen. Bisher hast du aber nichts anderes gemacht, als zu kopieren und Kaffee zu ­kochen. Wie kannst du dich wehren?  

a) Gar nicht. Es ist normal, im ersten Lehrjahr ausschliesslich Kaffee zu kochen. 
b) In den Bildungsverordnungen und -plänen ist für jeden Beruf klar festgehalten, welche Fähigkeiten vermittelt werden sollen. Es ist aber normal, dass Lernende Dinge erledigen müssen, die nicht direkt mit dem Beruf zu tun haben, wie zur Post zu gehen oder Kaffee zu kochen. Wenn du jedoch über längere Zeit das Gefühl hast, nur Aufgaben zu erledigen, die nichts mit deinem gewählten Beruf zu tun haben, solltest du mit deiner Ausbildnerin oder deinem Ausbildner sprechen. Erreichst du auf diesem Weg keine Veränderung, hilft dir deine Gewerkschaft gerne weiter. 

b)


9. Du bist krank und musst zwei Tage zuhause bleiben. Darf der Chef von dir verlangen, die verpasste ­Arbeitszeit nachzuholen?

a) Klar, die Arbeit wird schliesslich nicht von alleine weniger.
b) Nur, wenn es sich um Arbeit handelt, die von den Kolleginnen und Kollegen nicht übernommen werden kann. 
c) Nein. Der Arbeitgeber darf mich nicht dazu verpflichten, die krankheitsbedingt verpasste Arbeitszeit nachzuholen.

c)


10. Du bist automatisch über deinen Arbeitgeber gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten ver­sichert. Was aber gilt bei Unfällen, die in der Freizeit ­passieren?

a) Dafür brauche ich eine private Unfallversicherung. 
b) Wer mindestens acht Stunden pro Woche für einen Betrieb arbeitet, ist automatisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Das gilt aber nur für ausgebildete Mitarbeitende, nicht für Lernende. 
c) Wer mindestens acht Stunden pro Woche für einen Betrieb arbeitet, ist automatisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Das gilt natürlich auch für Lernende.

c)


11. Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

a) Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die im Vertrag vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Von Überzeit spricht man, wenn die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit überschritten wird.
b) Es gibt keinen Unterschied. 
c) Überzeit sind Arbeitsstunden, die nachts und am Wochenende geleistet werden. Überstunden ist Arbeitszeit, die zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Pensum geleistet wird. 

a)


12. Grundsätzlich darf die Chefin von Lernenden – unter Einhaltung bestimmter Regeln und Einschränkungen – Überstunden verlangen. Wie müssen diese ausgeglichen werden?

a) Das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.  
b) Pro Überstunde erhalten Lernende das Doppelte des vertraglich geregelten Stundenlohns.
c) Überstunden müssen entweder durch Freizeit oder mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent ausgeglichen werden.

c)

Nacht- und Sonntagsarbeit

Grundsätzlich ist Nacht- und ­Sonntagsarbeit für Jugendliche verboten. Je nach Branche, Beruf und Alter der lernenden Person gibt es aber Ausnahmen. Diese kommen zum Tragen, wenn zur ­Erreichung der Ausbildungsziele Nacht- oder Sonntagsarbeit zwingend nötig sind. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat eine Liste zusammengestellt mit Berufen, in denen Nacht- oder Sonntagsarbeit in der Lehre erlaubt ist. Hier geht es zur Übersicht.

Infothek: Nützliche Adressen

Jugend- und Arbeitsschutz:
Wie lange dürfen Lernende höchstens arbeiten? Wieviel Erholungszeit steht ihnen zu? Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Arbeitsgesetz (ArG), die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) und die Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5). Eine Zusammenfassung der Regeln und Gesetze finden sich hier: rebrand.ly/jugend-arbeitsschutz 

Bildungsverordnungen:
Welche Fähigkeiten müssen in welcher Lehre vermittelt werden? Das ist in den Bildungsverordnungen (rebrand.ly/rahmenlehrplaene) klar geregelt. 

Kantonales Bildungsamt:
Wirst du in deinem Betrieb nicht richtig ausgebildet? Gibt es Probleme mit deiner Ausbildnerin oder deinem Ausbildner? Dann ist das kantonale Bildungsamt die richtige Adresse: rebrand.ly/berufsbildung-kontakte

Hilfe bei Mobbing:
Fühlst du dich gemobbt, schikaniert oder sonstwie ungerecht behandelt? Oder ­erfährst du sexuelle Belästigung? Die Unia hat auf ihrer Website Tipps und Handlungsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung und Mobbing zusammengestellt: rebrand.ly/sexuellebelaestigung-tipps. Hilfe bei Sorgen und Problemen bekommt du auch unter www.147.ch.

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