Kleidervorschriften
Darf ich in Shorts zur Arbeit gehen?

Eine Bankangestellte in Flipflops? Ein Versicherungsmitarbeiter in kurzen Hosen und Hawaiihemd? Was in der Freizeit praktisch ist, passt auf der Arbeit nicht in jedem Fall. Deshalb gibt es in manchen Firmen einen Dresscode. Doch wie weit darf dieser gehen? 

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EIN DRESSCODE, DER FÜR AUFSEHEN SORGTE: Die Verkehrsbetriebe Zürich präsentierten im Juli 2002 das Tenue, mit dem den Fahrern erstmals erlaubt wurde, bei der Arbeit kurze Hosen zu tragen. (Foto: Keystone)

Viel trinken, luftige und leichte Kleidung tragen – so die generelle Empfehlung bei Hitze. Doch wie luftig darf es sein am Arbeitsplatz? Kein geschicktes Händchen hatte kürzlich Gianfranco Lot, Schweiz-Chef von Swiss Re. Via Mail gab er den Mitarbeitenden in Zürich Tipps für den Umgang mit Hitzetagen. Laut dem Wirtschaftsportal Tippinpoint schrieb er: «Zieh dich bequem an, aber achte auf ein professionelles Erscheinungsbild. Leichte, atmungsaktive Stoffe (und an meine männlichen Kollegen gerichtet: Shorts are for weekends…).» Das stiess den Mitarbeitenden sauer auf, zum einen, weil es in der Firma gar kein offizielles Kleiderreglement gibt, zum andern, weil sich die Vorschriften nur an die männlichen Kollegen richteten. Wie weit dürfen Kleidervorschriften der Vorgesetzten tatsächlich gehen? Die wichtigsten Fragen:

1. Darf der Betrieb kurze Hosen verbieten?

Grundsätzlich: Ja. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen Kleidervorschriften erlassen, zur Einhaltung von Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften sowie für den Kontakt zu Kunden. Für ein Verbot von kurzen Hosen, Flipflops oder bauchfreien Tops braucht es allerdings einen sachlichen Grund. Ohne einen solchen Grund ist die Weisung unzulässig. Kleidervorschriften müssen zudem für alle gleich gelten – ein Chef darf also nicht nur Männern Shorts verbieten, während Frauen freier gekleidet zur Arbeit erscheinen dürfen (oder umgekehrt). Bei extremen Hitzeperioden muss die Firma Erleichterungen beim Dresscode zulassen, selbst wenn sonst «Business Look» gilt. Wenn die Chefin nicht von sich aus reagiert, sollten Sie Lockerungen einfordern, falls es in Ihrem Betrieb Kleidervorschriften gibt.

2. Wie lautet die gesetzliche Grundlage? 

Bei den Kleidervorschriften geht es um die Frage, wie weit das Weisungsrecht des Arbeitgebers geht. Nach Artikel 321 d im Obligationenrecht darf die Firma Weisungen über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten der Mitarbeitenden erteilen. Diese müssen einen konkreten Bezug zum Arbeitsverhältnis haben und sich auf das betrieblich Notwendige beschränken. Es dürfen dabei weder die Persönlichkeit noch die Gesundheit der Arbeitnehmenden verletzt oder beeinträchtigt werden. Wie oben beschrieben, sind Kleidervorschriften vor allem dann zulässig, wenn es um Kundenkontakt oder um eine Repräsentationsfunktion geht.

NICHT ÜBERALL ALS TENUE AKZEPTIERT: Flipflops und Hawaiihemd. (Foto: Canva)

3. Was kann ich tun, wenn ich mit den Kleidervorschriften nicht einverstanden bin?

Wenn Sie eine Weisung für unverhältnismässig, schikanös oder ungerecht halten, zum Beispiel, wenn es nur ein Geschlecht betrifft, sollten Sie das Gespräch mit der Chefin oder dem Chef suchen. Oft findet sich ein Kompromiss. Falls Sie nicht weiterkommen, können Sie sich an die Personalvertretung oder an die Unia wenden (zum Kontaktformular).

4. Muss ich die vorgeschriebenen Kleider selbst bezahlen?

Das hängt davon ab, ob die Kleidung auch privat getragen werden kann. Massgeblich sind die Artikel 327 und 327 a des Obligationenrechts. Berufskleidung, zum Beispiel eine Uniform, muss grundsätzlich vom Betrieb beschafft und bezahlt werden – sofern es im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt ist. Die persönliche Schutzausrüstung, zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Helme oder Schnittschutzkleidung, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber aber in jedem Fall kostenlos bereitstellen und bei Bedarf ersetzen. Normale Alltagskleidung, etwa der Businessanzug oder das Kostüm für Bankangestellte, muss in der Regel selbst bezahlt werden.   

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