Weiterbildung geplant?
Wann bezahlt der Betrieb meine Weiterbildung?

Weiterbildungen sind eine persönliche und berufliche Horizonterweiterung, von der auch die Firma profitiert. Was ist gesetzlich geregelt, und was ist eine Weiterbildungsvereinbarung? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Horizonterweiterung: Im besten Fall profitieren Sie und der Betrieb von neu gewonnenem Wissen (Foto: Canva)

Wer sich weiterbildet, tut etwas für sich und nützt damit auch dem Betrieb. Doch wann beteiligt sich die Firma an einer Weiterbildung, und was gilt dann? 

1. Was ist gesetzlich geregelt? 

Im Weiterbildungsgesetz (rebrand.ly/weiterbildungsgesetz), das seit 2017 gilt, heisst es eher schwammig: «Die öffentlichen und die privaten Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.» Es wird aber auch festgehalten, dass Weiterbildungen in der Verantwortung jeder einzelnen Person liegen. In vielen Gesamtarbeitsverträgen sind konkretere Rahmenbedingungen festgehalten, wie sich der Betrieb an Weiterbildungen der Mitarbeitenden beteiligt. Das kann eine konkrete Kostenbeteiligung sein oder die Möglichkeit, Kurse und Schulen während der Arbeitszeit zu besuchen. Prüfen Sie also, ob
Weiterbildungen in Ihrem GAV geregelt sind (siehe Box unten).

2. Darf die Firma Weiterbildungen anordnen?

Ja. Die Firma darf Weiterbildung anordnen, wenn sie für die vereinbarte Arbeit förderlich und zumutbar ist. Ist die Schulung von Arbeitgeberseite her vorgeschrieben, muss sie aber auch von der Firma bezahlt werden und gilt vollumfänglich als Arbeitszeit.

3. Muss sich die Firma an einer freiwilligen Weiterbildung beteiligen?

Sie muss nicht, aber sie kann. Schliesslich profitiert sie vom erworbenen Wissen. Inwieweit der Betrieb die Weiterbildung unterstützt, ist Verhandlungssache. Meist sind an die Beteiligung Bedingungen geknüpft.

4. Was ist eine Weiterbildungsvereinbarung?

Wenn sich die Firma an der freiwilligen Weiterbildung beteiligt, regelt die Weiterbildungsvereinbarung die Bedingungen. Die Firma kann sich ganz oder teilweise an den Kosten beteiligen und die Kurse als Arbeitszeit anrechnen. Im Gegenzug wird oft eine sogenannte Kündigungssperre vereinbart, also ein bestimmter Zeitrahmen, in dem Sie nach der Weiterbildung im Unternehmen verbleiben sollen. Je nach Umfang und Kosten der Weiterbildung gilt eine Verpflichtungsdauer von bis zu drei Jahren als zulässig.

5. Ich will trotz Kündigungssperre das Unternehmen verlassen. Was passiert jetzt?

Wenn in der Weiterbildungsvereinbarung eine Kündigungssperre geregelt ist, müssen die Kosten bei einer vorzeitigen Kündigung zurückbezahlt werden. Je länger die Weiterbildung her ist, desto kleiner wird der geschuldete Betrag. Zum Beispiel: Bei drei Jahren Kündigungssperre müssen im ersten Jahr 75, im zweiten 50 und im dritten noch 25 Prozent der Kosten zurückbezahlt werden

6. Was, wenn meine Weiterbildung nichts mit dem Job zu tun hat?

Sie arbeiten in der Gastronomie und möchten eine Ausbildung als Shiatsu-Therapeutin machen? Da die Weiterbildung nichts mit den Aufgaben im Job zu tun hat, wird Ihnen der Betrieb vermutlich nicht entgegenkommen. Finden die Kurse während der Arbeitszeit statt, müssen Sie freinehmen oder um unbezahlten Urlaub bitten.

GAV-Check: Was gilt für meinen­ Beruf?

Wenn Sie einem GAV unterstellt sind, bei dem die Unia Sozialpartnerin ist, können Sie ihn ganz einfach online finden und schnell zu den benötigten Informationen gelangen – auch wenn Sie kein Mitglied sind. Das Tool liefert unter anderem Inhalte zum Mindestlohn, zu Ferien, Überstunden und oft auch zu Weiterbildungsregelungen. Dazu geben Sie im Onlineformular Ihren Beruf, den Arbeitsort, die Ausbildung und das Arbeitsverhältnis an.

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