Das offene Ohr
Arbeitslosenkasse: Wann erhalte ich eine Vorschusszahlung?

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Markus Widmer von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich wurde kürzlich von meinem Arbeitgeber entlassen. Ich habe mich gleich nach der Entlassung beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) angemeldet und mich für die Unia Arbeitslosenkasse entschieden. Kurz darauf habe ich von dieser ein Schreiben mit den fehlenden Unterlagen erhalten. Leider bin ich noch nicht dazu gekommen, sämtliche Unterlagen einzureichen. Aus den Medien habe ich erfahren, dass das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) mitgeteilt hat, dass man bei den Arbeitslosenkassen Vorschusszahlungen beantragen kann. Nun will mir die Unia Arbeitslosenkasse keine Vorschusszahlung gewähren. Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen.

ARBEITSLOSENKASSE: Vorschüsse werden nur ausbezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. (Foto: Keystone)

Markus Widmer: Die Unia Arbeitslosenkasse hat korrekt entschieden. Bitte beachten Sie, dass die Unia Arbeitslosenkasse erst Vorschüsse auszahlen kann, wenn klar ist, dass Sie Anspruch auf Arbeitslosentaggeld haben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, schnellst möglichst die angeforderten Unterlagen einzureichen, damit die Unia Arbeitslosenkasse prüfen kann, ob Sie die in Art. 8 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes erwähnten Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosentaggeld erfüllen. Sofern Sie diese Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen die Unia Arbeitslosenkasse im Falle einer Notlage einen Vorschuss in Höhe der kontrollierten Taggelder auszahlen. Unter kontrollierten Taggelder sind die vom 1. des Monats bis zur Auszahlung abgelaufenen Werktage gemeint. 


Vorschusszahlung nach Prüfung des Anspruches

Ich wurde von meinem Arbeitgeber entlassen. Ich habe gleich nach meiner Entlassung sämtliche von der Unia Arbeitslosenkasse angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Unia Arbeitslosenkasse hat die Unterlagen auch schnell geprüft und mir schriftlich bestätigt, dass ich Anspruch auf Arbeitslosentaggelder habe. Ich habe jeweils ab dem 25. eines jeden Monats das Formular «Angaben der versicherten Person» des betreffenden Monats eingereicht und auch schnell mein Arbeitslosentaggeld erhalten. Ich habe nun heftige Zahnschmerzen. Mein Zahnarzt verlangt die Zahlung eines Vorschusses. Da wir erst Mitte Monat haben, hat mir die Unia Arbeitslosenkasse mein Arbeitslosentaggeld noch nicht ausbezahlt, da ich ihr das Formular «Angaben der versicherten Person» des betreffenden Monats noch nicht einreichen konnte. Was empfehlen Sie mir?

Markus Widmer: Ich empfehle Ihnen bei dem für Sie zuständigen Standort der Unia Arbeitslosenkasse persönlich vorzusprechen und einen Vorschuss zu beantragen. Beachten Sie jedoch, dass Ihnen die Unia Arbeitslosenkasse nur einen Vorschuss in Höhe der bereits kontrollierten Taggelder auszahlen kann. 

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