Das offene Ohr
Eine Fristlose wegen ein paar Schminkartikel?

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Rahel Beyeler von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich arbeite seit fünf Jahren als Verkäuferin beim selben Detailhändler. Anlässlich einer Kontrolle am Ausgang unserer Filiale wurde ich ertappt, wie ich in meiner Handtasche nicht bezahlte Beautyprodukte unseres Geschäfts unter einem Regenschirm verborgen hatte. Eigentlich wollte ich die Ware ja schon bezahlen, habe es dann aber vergessen. Sofort wurde ich zu einem Gespräch mit der Regionalleiterin berufen. Man glaubte mir meinen Zahlungswillen nicht und ich erhielt gleichentags die fristlose Kündigung. Dieses Vorgehen find ich übertrieben! Sie hätten mich vorerst mal verwarnen können, oder nicht?

KOSMETIKARTIKEL BEIM ARBEITGEBER EINGESTECKT: Die fristlose Kündigung lässt sich kaum abwenden. (Symbolbild: Canva)

Rahel Beyeler: Nein, gegen die fristlose Kündigung lässt sich unter diesen Umständen wohl kaum etwas einwenden – sie entspricht viel eher der gängigen, strengen Gerichtspraxis. Eine fristlose Kündigung ist rechtmässig, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Ein solcher Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zerstört oder zumindest so tiefgreifend erschüttert ist, dass der kündigenden Partei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

Ob die vorgeworfene Pflichtverletzung die erforderliche Schwere erreicht, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Wenn es um Straftaten geht, welche Arbeitnehmende im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit zu Lasten der Arbeitgeberin begehen, kennen die Gerichte regelmässig kein Pardon und bejahen den wichtigen Grund für eine fristlose Entlassung, ohne dass vorgängig eine Verwarnung ausgesprochen werden müsste. Die Entwendung von Waren der Arbeitgeberin ist ein schwerwiegender Verstoss gegen die Treuepflicht. Selbst ein geringfügiger Wert des Diebesguts kann geeignet ausreichensein, das Vertrauensverhältnis grundlegend zu zerstören. So erachtete das Bundesgericht beispielsweise den Diebstahl von zwei Packungen Fleisch und Crackern als ausreichend für eine Fristlose, auch wenn es sich um eine erstmalige Verfehlung einer langjährigen Mitarbeiterin handelte. Es ist weder eine Strafanzeige noch eine gerichtliche Verurteilung erforderlich.

In gewissen Fällen reicht sogar ein bloss begründeter Verdacht auf eine strafbare Handlung, um das Vertrauensverhältnis zu zerstören und eine fristlose Entlassung zu rechtfertigen. Als Verkäuferin und Kassiererin tragen Sie besondere Verantwortung für einen reibungslosen Verkaufsabschluss und den Zahlungsverkehr an der Kasse. Das Ihnen zur Last gelegte Verhalten stellt – selbst wenn man davon ausginge, dass Sie die Ware wirklich bezahlen wollten – eine schwere Verfehlung im Kernbereich Ihrer Aufgaben dar, welche geeignet istausreichend ist, das Vertrauensverhältnis in zu zerstören.


Wenn ich die Fristlose sofort anfechte, bleibe ich dann angestellt?

Rahel Beyeler: Nein. Erweist sich die fristlose Kündigung als ungerechtfertigt, ist das Arbeitsverhältnis trotzdem sofort beendet. Die Arbeitgeberin wird aber verpflichtet, Ihnen den entgangenen Verdienst bis zum ordentlichen Kündigungstermin zu bezahlen. Je nach Sachlage können Sie darüber hinaus eine zusätzliche Entschädigung geltend machen.

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