Gleichstellungsgesetz: Mutloses Urteil aus Neuenburg
1 Minute und 12 Sekunden WC-Pause pro Tag müssen reichen

Fast auf den Tag genau 30 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes hat ein Regionalgericht im Kanton Neuenburg ein mutloses Urteil auf dem Buckel der Frauen gefällt. Das Urteil reiht sich ein in eine beunruhigende Tendenz von Angriffen auf die körperliche Selbstbestimmung von Arbeitnehmenden.

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STRESS AUF DEM STILLEN ÖRTCHEN: Eine Firma in Neuenburg gewährt den Büezerinnen und Büezern während der Arbeitszeit nur etwas mehr als eine Minute pro Tag auf dem WC. (Foto: Canva)

Es ist 2021, die Covid-Seuche wütet. Bei einer Kontrolle in der Uhren-Zuliefererfirma Jean Singer in Boudry NE findet das Neuenburger Arbeitsinspektorat heraus: Sämtliche Mitarbeitenden müssen ausstempeln, wenn sie aufs WC gehen. Für das Amt ein klarer Verstoss gegen das Arbeitsrecht. Singer solle deshalb die WC-Pausen bezahlen. Doch die Firma, die für Luxusuhren wie Omega oder Rolex Zifferblätter herstellt, zeigt sich von der wenig glamourösen Seite. Deshalb muss 2024 erstmals ein Gericht entscheiden, ob Ausstempeln für den Gang auf die Toilette rechtens sei.

Pause ja oder nein?

Das Neuenburger Kantonsgericht sagt: Ja, aber. Das Arbeitsgesetz verbiete zwar nicht explizit das Ausstempeln für Toilettengänge. Aber: Im Arbeitsgesetz sei nicht klar definiert, was eine Pause sei, es handle sich um eine eigentliche «Lücke im Gesetz». Unia-Jurist Christoph Schneeberger sagt dazu:

Pausen dienen der Erholung. Doch der Toilettenbesuch ist keine Pause, denn er dient nicht der Erholung, sondern ist eine Notwendigkeit.

Damit nicht genug. Das Gericht sieht die Singer-Regelung auch aus Gleichstellungssicht problematisch. Weil Frauen mehr auf die Toilette müssten als Männer, sei sie eine indirekte Diskriminierung.

Das rief Solenn Ochsner von der Unia Neuenburg auf den Plan. Diese Praxis sei höchst problematisch, sagt sie. Und Singer eine der wenigen Firmen, die auf dieser unüblichen Regelung bestünden. Ochsner: «Die allermeisten Firmen in der Industrie kennen keine unbezahlte Pipi-Pause.» Deshalb beschloss die Unia, dagegen vorzugehen.

Erste Erfolge

Inzwischen hatte die unrühmliche Geschichte weit über den Röstigraben hinaus für Irritation gesorgt (work berichtete). Mit erfreulichen Folgen: Zwei Unternehmen der Swatch-Gruppe änderten ihre Praxis und schafften das Ausstempeln für den Toilettengang vollständig ab. Und auch die Firma Singer machte ein Eingeständnis: Die unbezahlten Pipi-Pausen sind ein Problem. Deshalb sollten die Frauen 30 Minuten pro Monat zusätzliche Arbeitszeit gutgeschrieben bekommen.
Doch für Unia-Frau Ochsner ist das nicht genug. Denn die Rechnung ist schnell gemacht: 30 Minuten im Monat, das sind 1 Minute und 12 Sekunden pro Tag. Das reicht bei weitem nicht. Ochsner erklärt:

Zahlreiche Studien belegen, dass Frauen mehr Zeit für Toilettengänge benötigen als Männer, pro Tag nämlich ungefähr 3 Minuten.

Deshalb forderte die Unia vor Gericht die Abschaffung dieser diskriminierenden Praxis ein, basierend auf Artikel 3 des Gleichstellungsgesetzes. Dieses besagt, dass Arbeitnehmende aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden dürfen.

Invasive Kontrollen

Am 16. Juni 2026, genau 15 Tage vor dem 30. Geburtstag des Gleichstellungsgesetzes, hat jetzt ein Neuenburger Regionalgericht sein Urteil gefällt. Es anerkennt zwar die Diskriminierung der Frauen, wenn Arbeitnehmende für den Toilettengang ausstempeln müssen. Gleichzeitig hält das Gericht die 30-Minuten-Regelung für genügend. «Das ist mutlos», sagt Solenn Ochsner. Was sie besonders stört: «Es ist praktisch unmöglich, diese Regelung durchzusetzen, ohne auf sehr invasive Kontrollmassnahmen zurückzugreifen, wie beispielsweise die genaue Zeitmessung, wie viel Zeit Frauen auf der Toilette verbringen, oder massenhaft Arztzeugnisse zu verlangen, die den Beginn der Menstruation oder Blasenentzündungen bestätigen.»


Neustes Urteil im Fall SingerUnia-Gleichstellungssekretärin Victoria Lange Gomez ordnet ein

work: Was bedeutet dieses Urteil in Bezug auf das Gleichstellungsgesetz?
Victoria Lange Gomez: Das Urteil reiht sich ein in eine Rechtsprechung, die zwar die strukturellen Diskriminierungen zunehmend erkennt, die Konsequenzen daraus aber nur begrenzt zieht. 

Inwiefern ist das aktuelle Urteil im Fall Singer problematisch? 
Trotz der 30-Minuten-Kompensation führt diese Regelung dazu, dass Frauen ihre Arbeitszeit faktisch verlängern müssen, um ihren grundlegenden körperlichen Bedürfnissen nachzukommen. 
Es gibt eine beunruhigende Tendenz von Angriffen auf die körperliche Selbstbestimmung von Arbeitnehmenden. Werden Toilettengänge mittels Zeiterfassung kontrolliert, greift dies in die Privatsphäre von Arbeitnehmenden ein. Davon betroffen sind grundsätzlich alle Arbeitnehmenden, aber insbesondere Personen, die aus unterschiedlichsten Gründen die Toilette häufiger oder länger benutzen müssen und dafür in Bezug auf die Arbeitszeit benachteiligt werden. Dazu gehören zum Beispiel menstruierende oder schwangere Frauen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen oder chronischen Erkrankungen. Arbeitgeber erhalten über die Zeiterfassung Einblicke in intime gesundheitliche Informationen. 

Auch der Gesundheitsschutz spielt in dieses Urteil hinein. Um die eigene Gesundheit zum Beispiel bei sehr hohen Temperaturen zu schützen, müssen Arbeitnehmende mehr trinken. Dies führt zwangsläufig zu häufigeren Toilettengängen.

Was muss sich jetzt ändern?
Es braucht eine konsequentere Anwendung des Gleichstellungsgesetzes. Strukturelle Formen von Diskriminierung müssen bekämpft werden. Körperliche und geschlechtsspezifische Grundbedürfnisse müssen als Teil der Arbeitsrealität anerkannt werden und dürfen nicht durch Kontrollmechanismen sanktioniert werden.

Gleichstellungsgesetz: Rückwärts statt vorwärts

Statt die im Gleichstellungsgesetz geregelten Lohnanalysen für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden dauerhaft im Gesetz zu verankern, hält der Ständerat an der sogenannten Sunset-Klausel fest. Diese besagt, dass die Lohngleichheitsanalysen nur bis 2032 durchgeführt werden müssen. Und künftig soll es ausreichen, dass Unternehmen selbst deklarieren, dass die von ihnen an ihre Mitarbeitenden ausgerichteten Schichtzulagen dem Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» entsprächen. Als ob freiwillige Massnahmen der Unternehmen ein wirksamer Weg wären, Lohngleichheit zu erreichen. 

Deshalb braucht es jetzt verbindliche Kontrollen und Sanktionen für Unternehmen, die sich weigern, ihre Löhne zu überprüfen, regelmässige Lohnanalysen für alle Unternehmen und die Verpflichtung, dass Unternehmen Massnahmen ergreifen müssen, sollten sie Lohnunterschiede feststellen. 

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