Neues ILO-Abkommen gegen Scheinselbständigkeit
Die Klickarbeiter vor den Konzernen schützen

An der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf wurde ein neues Abkommen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor der Ausbeutung durch Plattformkonzerne beschlossen.

Beitrag vorlesen lassen.
0:00 / 3:14
SCHEINSELBSTÄNDIG: Uber-Fahrer müssen besser geschützt werden. (Foto: Keystone)

Vom Uber-Fahrer bis zur Data-Workerin von Meta: Immer mehr Menschen arbeiten weltweit in Scheinselbständigkeit für Digitalkonzerne. Die Weltbank schätzt, dass inzwischen bis zu 400 Millionen Menschen ihr Einkommen über digitale Plattformen verdienen. 

Stark betroffen von dieser digital gesteuerten Arbeit sind Länder des Globalen Südens. Hier finden die Konzerne besonders viele junge Menschen, die wegen Armut auf die prekäre Arbeit angewiesen und kaum durch staatliche Regulierung wie Mindestlöhne geschützt sind. Die Digitalkonzerne gebärden sich dabei als reine Vermittlerinnen von Arbeit und wälzen alle Risiken auf die Beschäftigten ab: Diese arbeiten dann ohne festen Vertrag, ohne Unfallversicherung und ohne das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

Schwarzarbeit verhindern

Gewerkschaften fordern deshalb weltweit das Ende der Scheinselbständigkeit. Eine neue Grundlage zum Schutz der Arbeitnehmenden wurde letzte Woche in Genf an der jährlich stattfindenden ILO-Konferenz beschlossen. Vom 1. bis zum 12. Juni trafen sich Hunderte von Diplomaten sowie Gewerkschafts- und -Unternehmensvertreterinnen, um neue globale Standards für eine menschenwürdige Plattformarbeit zu schaffen. Der ehemalige Unia-Logistiksekretär Roman Künzler war für die Schweizer Delegation der Arbeitnehmenden in Genf. Er sagt: «Es geht hier auch um die Glaubwürdigkeit des Uno-Systems zum Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter weltweit.» Man wehre sich gegen die massive Ausbreitung von Schwarz- und Zwangsarbeit, von einer Dimension der Ausbeutung, die man für längst überwunden hielt.

Schweiz tut zu wenig

Besonders engagiert für die neue ILO-Konvention sind auch die 54 afrikanischen Länder sowie die EU. Dort gilt seit 2024 eine neue EU-Richtlinie, welche die Beweislast umkehrt: Steuert und kontrolliert eine Plattform die Arbeit, gehen die Behörden von einem regulären Arbeitsverhältnis aus. Auch in der Schweiz erfassen die Sozialversicherungen den Status der Arbeitnehmenden als Selbständige oder Angestellte. Künzler sagt:

Leider gibt es aber ein Vollzugsproblem, und das Seco geht zu wenig gegen Missbrauch durch Firmen wie Uber vor.

«Leider gibt es aber ein Vollzugsproblem, und das Seco geht zu wenig gegen Missbrauch durch Firmen wie Uber vor.» An diesen Missständen wird auch das neue ILO-Abkommen nichts ändern, aber es könnte ein starkes Signal gegen Scheinselbständigkeit sein. 

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.