Bundesgericht erklärt auch städtische Mindestlöhne für zulässig
Schallende Ohrfeige für die Hungerlohn-Koalition

Das Bundesgericht hat entschieden: Die rund 20’000 Geringstverdienende in Zürich und Winterthur sollen endlich den Mindestlohn erhalten, den das Volk beschlossen hat. Das Urteil hat Folgen weit über die Zürcher Städte hinaus.

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DAS BUNDESGERICHT BESTÄTIGT: Zürich und Winterthur bekommen Löhne zum Leben. (Foto: Keystone / Montage: work)

Das Bundesgericht urteilt, was die Gewerkschaften schon immer gesagt haben: Die Mindestlöhne in Zürich und Winterthur sind gültig. Die Beschwerden der Arbeitgeberverbände wurden vollumfänglich abgewiesen. Es ist ein Leitentscheid und eine schallende Ohrfeige für alle, die seit Jahren demokratische Volksentscheide mit juristischen Mitteln zu hintertreiben versuchen. Und aktuell gar planen, in ihrem Kampf gegen Mindestlöhne sogar den Föderalismus und die direkte Demokratie auszuschalten.

Das Bundesgericht hingegen bestätigt ausdrücklich: Nicht nur Kantone, auch Gemeinden dürfen Mindestlöhne als sozialpolitische Massnahme gegen Working Poor erlassen. Unia-Präsidentin Vania Alleva sagt:

Das Urteil bringt endlich Klarheit und beendet die jahrelange Verzögerungsstrategie der Arbeitgeberverbände. Jetzt müssen die Löhne von Tausenden Betroffenen in den Städten Zürich und Winterthur rasch erhöht werden.

Nach dem Urteil des Bundesgerichts steht der Umsetzung der Volksentscheide rechtlich nichts mehr im Weg.

Klagen gegen das Volk

Kleiner Blick zurück: Ziemlich genau vor drei Jahren sagten 70 Prozent der stimmenden Zürcherinnen und Zürcher Ja zu einem Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde. In Winterthur waren es 66 Prozent für einen Mindestlohn von 23 Franken. Für das Volk ist klar: Wer 100 Prozent arbeitet, muss von seinem Lohn leben können.

Doch der Gewerbeverband unter Führung der Mitte-Nationalrätin Nicole Barandun akzeptierte die überaus klaren Volksentscheide nicht. Dasselbe galt für die Arbeitgeberverbände in Winterthur. Beide Entscheide wurden auf dem Rechtsweg angefochten. Der Bezirksrat erteilte der Hungerlohn-Koalition eine Abfuhr. Sie prozessierten weiter. Und im Verwaltungsgericht des Kantons Zürich fanden sie Verbündete: Die mehrheitlich bürgerlich besetzte Kammer unter dem Vorsitz von FDP-Mann Reto Häggi erklärte städtische Mindestlöhne kurzerhand für ungesetzlich. Die Begründung: Weil Mindestlöhne in den kantonalen Rechtstexten nicht explizit erwähnt würden, dürfe es auf städtischer Ebene auch keine geben. Eine Minderheit der Richter liess sich davon nicht überzeugen und hielt ihre abweichende Meinung in einem ausführlichen Anhang fest.

Das Bundesgericht hat jetzt die Rekurse gegen die Verwaltungsgerichtsurteile gutgeheissen. Die Zürcher Hungerlohn-Koalition hat vor dem höchsten Gericht der Schweiz verloren. Endgültig.

Ein Leuchtturm-Entscheid

Formal hat das Bundesgericht zwar «nur» die Zürcher Kantonsverfassung ausgelegt. Doch die Begründungdes Gerichts geht weit über den Einzelfall hinaus. Das Bundesgericht hält fest, dass Gemeinden Mindestlöhne einführen können und das ohne ausdrückliche Grundlage in der Kantonsverfassung. Mehr noch: Es erkennt an, dass Städte die lokalen Bedingungen kennen und das Phänomen der Working Poor ebenso gut bekämpfen können wie der Kanton, wenn nicht besser. Mindestlöhne auf Gemeindeebene entsprechen dem Ziel der Bundesverfassung, dass arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen. Das ist ein Grundsatzentscheid. Er hat Signalwirkung über den Kanton Zürich hinaus für alle Städte und Gemeinden der Schweiz.

Immer dagegen

Das Muster ist nicht neu. Arbeitgeber-Ideologen bekämpfen Mindestlöhne konsequent und unabhängig davon, auf welcher politischen Ebene sie beschlossen werden. Geht es um einen nationalen Mindestlohn, rufen sie den Föderalismus an. Geht es um kantonale Mindestlöhne, beklagen sie die Wettbewerbsverzerrung zwischen den Kantonen. Geht es um städtische Mindestlöhne, sehen sie die Städte gegenüber den Agglomerationsgemeinden benachteiligt. Und wenn das Volk trotz allem Ja sagt, dann wird prozessiert. Jahrelang, wenn nötig.

Das Paradebeispiel: 2011 beschloss das Neuenburger Stimmvolk den ersten kantonalen Mindestlohn der Schweiz. Mit unterschiedlichsten rechtlichen Manövern gelang es den Arbeitgeberverbänden, die Umsetzung sechs Jahre lang zu blockieren. Bis das Bundesgericht 2017 definitiv Recht sprach.

Spätestens seit dem Neuenburger Entscheid lässt sich diese Prozessiererei kaum mehr als Suche nach rechtlicher Klärung verkaufen. Sie ist Verzögerungspolitik. Jeder Monat ohne Mindestlohn bedeutet: tiefere Löhne, weniger Kontrollen und Sozialhilfe als Lückenbüsser für schlechte Arbeitgeber. Denn, wie sagte doch Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller (FDP) im März 2025 vor der nationalrätlichen Wirtschaftskommission unverblümt: Ein existenzsichernder Lohn sei «nicht die Aufgabe der Arbeitgeber». Und: «Irgendwo hört es auf. Da muss dann schliesslich die Sozialhilfe einspringen.» Das ist keine Einzelmeinung. Das ist die Strategie von Arbeitgeber- und Gewerblerverbänden und den bürgerlichen Parteien.

Eine Erfolgsgeschichte

Trotz allem Widerstand ist die Mindestlohnwelle nicht zu stoppen. In der Stadt Luzern gilt seit dem 1. Januar 2026 ein kommunaler Mindestlohn. Erkämpft gegen eine Hungerlohn-Koalition aus SVP, FDP, GLP und Mitte, die nicht einmal die nötigen 800 Unterschriften für ein Referendum zusammenbrachte. 3000 Lohnabhängige profitieren. Aktuell versuchen die rechten Parteien, den städtischen Mindestlohn via Kanton auszuhebeln. Auf kantonaler Ebene haben das Tessin, Genf, Neuenburg, Jura und Basel-Stadt bereits Mindestlöhne eingeführt. In der Waadt wird am 14. Juni darüber abgestimmt. In weiteren Kantonen laufen Initiativ-Projekte.

Die Mindestlöhne sind eine Erfolgsgeschichte: Wo sie eingeführt wurden, gibt es weniger Menschen mit Armutslöhnen. Und das ohne steigende Arbeitslosigkeit, wie die Arbeitgeberverbände immer behaupten.

Parlament muss Putsch abbrechen

Das Bundesgericht hat heute gesprochen. In neun Tagen, am 19. Juni, findet im Bundeshaus die Schlussabstimmung zur sogenannten Ettlin-Vorlage statt. Das Geschäft ist dreist: Es soll ermöglichen, dass allgemeinverbindlich erklärte GAV-Löhne kantonale und kommunale Mindestlöhne übersteuern können, das heisst faktisch: sie  senken. Was das Volk an der Urne beschlossen hat, würde durch privatrechtliche Vereinbarungen ausgehebelt. SP-Co-Präsident Cédric Wermuth brachte es im Nationalrat so auf den Punkt: Die Rechten planen «einen parlamentarischen Miniputsch gegen die verfassungsmässige Ordnung in diesem Land». Nicht einmal der Bundesrat war für die Vorlage. Auch die Kantone haben gewarnt. Und 63 Prozent der Stimmbevölkerung lehnen das geplante Gesetz ab, wie eine repräsentative Umfrage des SGB im letzten Herbst ergab. Nur 26 Prozent sind dafür.

Referendum beschlossen

David Gallusser ist Zentralsekretär beim SGB und Mindestlohn-Spezialist. Er sagt:

Der Bundesgerichtsentscheid ist eine klare Botschaft an das Parlament: Was an der Urne beschlossen und vom Bundesgericht geschützt wird, darf nicht im Bundeshaus abgeschafft werden.

Kommt die rechte Mehrheit nicht im letzten Moment doch noch zur Besinnung, kommt das Referendum. Die Gewerkschaften haben den Beschluss dazu bereits gefällt und sind bereit, sofort nach der Publikation des Entscheides im Bundesblatt mit der Unterschriftensammlung zu beginnen. Dann hat das Volk das letzte Wort zu diesem Angriff auf Mindestlöhne, Föderalismus und direkte Demokratie.

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