Das offene Ohr
Arbeitsrecht: Muss ich an einem kurzen ­Arbeitstag Pause ­machen?

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Mirjam Brunner von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich habe eine Teilzeitanstellung im ­Detailhandel und arbeite 6 Stunden pro Tag. Meine Chefin verlangt, dass ich eine Stunde Mittagspause mache. Ich möchte lieber keine Pause machen, um möglichst früh nach Hause gehen zu können. Kann ich meiner Chefin sagen, dass ich wegen der kurzen Arbeitstage keine Pause machen möchte?

OBLIGATORISCH: Ab einem Arbeitstag von mehr als 5,5 Stunden steht Ihnen eine Pause zu. (Foto: Adobe stock)

Mirjam Brunner: Nein. Bei einer täg­lichen Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden ist eine Pause von mindestens 15 Minuten obligatorisch. Zweck der ­Pausen sind Erholung und Verpflegung. Deshalb sollte sie etwa in der Mitte des Arbeitstages angelegt sein. Im Gesetz wird nur eine Mindestdauer der Pausen festgelegt. Längere Pausen können jederzeit vereinbart werden. Sie können Ihren Wunsch nach kürzeren Pausen bei Ihrer Chefin anbringen, einen Anspruch darauf haben Sie aber leider nicht.

Pausen II: Dürfen sie mir eine Stunde für den Mittag abziehen?

Als Kauffrau arbeite ich auf dem Sekretariat eines grösseren Betriebs. Meine Arbeitszeit beträgt üblicherweise 8 Stunden pro Tag, und ich habe eine Mittagspause von 30 Minuten. Gestern nachmittag ist mein Kollege wegen starker Kopfschmerzen früher nach ­Hause gegangen, und ich musste für ihn einspringen. Deshalb habe ich ausnahmsweise 9 Stunden und 20 Minuten gearbeitet. Beim Ausstempeln hat mir das Zeiterfassungssystem automatisch eine zusätzliche Pause von 30 Minuten abgezogen. Nach dem Mittagessen habe ich aber gar keine Pause mehr gemacht. Mein Chef sagt, das sei so, weil es bei einer Arbeitszeit über 9 Stunden obligatorisch sei, eine Stunde Pause zu machen. Es kann doch nicht sein, dass mir eine zusätzliche Pause abgezogen wird, weil ich unerwartet länger arbeiten musste?

Mirjam Brunner: Nein, das ist tat­sächlich nicht korrekt. Wenn Sie üblicherweise 8 Stunden arbeiten und nicht vorhersehbar war, dass Sie an ­diesem Tag mehr als 9 Stunden arbeiten, darf Ihnen keine zusätzliche Pause abgezogen ­werden. Im Gesetz steht zwar, dass bei einer täglichen Arbeitszeit von über 9 Stunden mindestens eine Stunde ­Pause gemacht werden muss. Die ­Mindestdauer der ­Pausen wird aber ­aufgrund der üblichen oder der geplanten Arbeitszeit festgelegt. In Ihrem Fall lag die geplante Arbeitszeit bei 8 Stunden. Deshalb ist es in Ordnung, dass Sie nur 30 Minuten Pause gemacht haben. Es ist zwar richtig, dass der ­Arbeitgeber Sie ­darauf hinweist, dass die Mindestdauer der Pausen in der Regel eine Stunde ­beträgt, wenn Sie mehr als 9 Stunden am Tag ­arbeiten. Er darf Ihnen im genannten Fall dafür aber nicht ­geleistete Arbeitszeit abziehen. Sie müssen die Möglichkeit erhalten, die automatische Pause im Zeiterfassungssystem zu ­korrigieren.

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