Ratgeber
Diskriminiert oder belästigt? Holen Sie sich Hilfe!

Viele Frauen und LGBTIQ-Personen erleben am ­Arbeitsplatz Mobbing, Diskriminierung oder ­sexuelle Belästigung. Nehmen Sie das nicht hin! work zeigt Ihnen, wo Sie sich vertraulich beraten lassen können.

BERÜHRE MEINEN KÖRPER NICHT: Frauen wehren sich auf der Strasse gegen sexuelle Übergriffe. (Foto: Keystone)

Für Anliegen in Sachen ­Lohnungleichheit
Sie fühlen sich am Arbeitsplatz benachteiligt? Sie werden bei Lohnerhöhungen übergangen oder können sich die Lohndifferenz ­innerhalb Ihres Teams nicht erklären? Benachteiligung und Lohnunterschiede aufgrund des Geschlechts sind auch heute noch an der Tagesordnung. In einem ersten Schritt sollten Sie sich bei einer Fachstelle ­informieren und sich über das weitere Vorgehen beraten lassen. Das kann eine Gewerkschaft sein (Unia) oder der zuständige Personalverband.

Es gibt in der Schweiz auch kantonale Fachstellen, die kostenlose Beratung anbieten. Wenden Sie sich an die Fachstelle für Gleichstellung oder an die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons. Sie möchten sich generell über Gleichstellung und Aktuelles zum Thema Gleichberechtigung informieren? Seit 1988 gibt es in der Schweiz auf nationaler Ebene das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG). Auf der Website des EBG finden Sie ­aktuelle Zahlen, Studien und Stellungnahmen zum Thema Gleichstellung. Seit 1976 nimmt die ­Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) als beratendes Organ des Bundes Stellung zur Situation der Frauen in der Schweiz und zur Gleichstellung der Geschlechter. Auch hier finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema. Auf der Datenbank «Entscheide nach Gleichstellungsgesetz» finden Sie Verfahren und Fälle aus den Deutschschweizer Kantonen, die auf dem Bundesgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit basieren (Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung).

Bei Diskriminierung am ­Arbeitsplatz wegen Schwan­gerschaft oder Mutterschaft
Frauen werden, wegen Schwangerschaft oder weil sie Mütter sind, immer wieder im Job diskriminiert. Häufig ist die Mutterschaft auch der Kündigungsgrund – obwohl das per Gesetz verboten ist. Auf der Website «Mama Work Rights» finden Sie eine gute Übersicht über die Rechte von Müttern und schwangeren Frauen mit hilfreichen Fallbeispielen. «Mama Work Rights» ist eine Kampagne der Fachstelle Gleichstellung des Kantons Basel-Stadt. Ihre kantonale Stelle für eine persönliche Beratung finden Sie hier: (rebrand.ly/fachstelle-gleichstellung).

Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Erleben Sie am Arbeitsplatz sexuelle Belästigung von einem Kollegen, einer Kollegin oder Ihrem Vorgesetzten? Nehmen Sie sie nicht einfach hin! Wehren Sie sich, sammeln Sie Beweise (Mails, SMS-Nachrichten usw.) und holen Sie sich Hilfe. Diese finden Sie etwa auf der Website belaestigt.ch, online und vertraulich. Die Beratungen werden in neun Sprachen angeboten. Das Bera­tungs­team antwortet in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen auf Anfragen. Auf der Website finden Sie neben Tipps, Videos und Hin­tergrundinfos auch eine nicht ­abschliessende Liste mit Fallbeispielen, was alles als sexuelle Belästigung gilt. Sie können sich auch an die kantonale Anlaufstelle wenden (Adressliste hier). Weitere Infos, Tipps und aktuelle Zahlen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz finden Sie auch beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Beratung für LGBTIQ-Personen
Viele Menschen, die sich am Arbeitsplatz als queer outen, erleben Benachteiligung, Ablehnung oder Diskriminierung. Auf der Website der LGBTIQ-Helpline finden Sie viele Tipps und können sich von queeren Personen kostenlos beraten lassen – auch wenn Ihr Outing noch bevorsteht und Sie wissen möchten, wie Sie im privaten oder beruflichen Umfeld am besten vorgehen können. Melden Sie auch vergangene Vorfälle von Diskriminierung und Gewalt bei der LGBTIQ-Help­line, damit sie in der Statistik ­erfasst werden können. Auf Bundesebene ist seit 2024 das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) auch für alle Fragen rund um die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabe übernimmt das EBG die Beantwortung spezifischer parlamentarischer Aufträge und regelt die ­Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen, die sich mit LGBTIQ-Fragen befassen. Zu den Aufgaben gehört unter anderem die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Verminderung LGBTIQ-feindlicher Hate-Crimes und Gewalt (mehr Infos dazu hier).

Hilfe bei Mobbing am ­Arbeitsplatz
Falls Sie am Arbeitsplatz Opfer von Mobbing geworden sind und sich mit einem persönlichen Gespräch oder über den Einbezug einer Vertrauensperson innerhalb des Unternehmens keine Verbesserung einstellt, sollten Sie sich unbedingt Hilfe holen. Diese bietet Ihnen zum Beispiel Ihre Gewerkschaft. Sie können sich auch an die kantonale Arbeitsinspektion wen­den (rebrand.ly/arbeitsinspektion). Weitere Beratungsstellen finden Sie auf der Website der Organi­sation Human Rights (rebrand.ly/human-rights-adressen). Für Arbeit­geberinnen und Arbeitgeber bietet die Fach­stelle Mobbing Tipps und Beratungen sowie Schulungen für HR- und Vertrauenspersonen an (fachstelle-mobbing.ch). Für Kinder und Jugendliche gibt es unter der Telefonnummer 147 oder unter 147.ch Hilfe.

work-Tipp: Engagierte Frauen


Wenn Sie sich für die Anliegen von Frauen engagieren möchten, ist vielleicht die Interessengruppe «Frauen der Unia» etwas für Sie. Alle weib­lichen Mitglieder der Unia können sich in der Gruppe engagieren und die Diskussionen und Beschlüsse mitentscheiden. Sie wollen sich erst mal nur über Aktuelles in ­Sachen Gleichstellung informieren? Dann empfehlen wir den Newsletter «Gleich­stellung der Unia» (mk)


Gewalt an FrauenAdressen im Überblick

Ein zentrales Thema des ­feministischen Streiks 2025 ist die Forderung nach konsequenter Bekämpfung geschlechts­spezifischer Gewalt. Die wichtigsten Anlaufstellen für Betroffene:

Im Notfall: Rufen Sie die Polizei (Tel. 117) oder die Ambulanz, falls Sie medizinische Hilfe benötigen (Tel. 144).

Beratung und Schutz: Die Opferhilfe Schweiz bietet für Betroffene und Ange­hörige in jedem Kanton kosten­lose und anonyme Beratung. Die Dachorgani­sation Frauen­häuser Schweiz und Liechten­stein bietet mit Frauenhäusern Zufluchtsorte und Beratung für volljährige Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt ­betroffen sind. Weitere ­Adressen:

Hilfe bei Zwangsheirat: Die Fachstelle Zwangsheirat bietet vertrauliche Beratung in Fällen von Zwangsheirat, Liebesverbot oder Druck im Zusammenhang mit der Wahl des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin an.

Mädchenbeschneidung: Das Netzwerk gegen Mädchen­beschneidung Schweiz bietet vertrauliche Beratungen für Personen an, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind oder damit bedroht werden.

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