Ausbeutung im Weinbau
Walliser Winzer bezahlen Hungerlöhne

10-Franken-Löhne und illegale Beschäftigung sind keine Seltenheit bei Walliser Winzern. Noch schäbiger steht’s um die Kellereien. Die Landwirtschaftskammer schweigt. Der Kanton kuscht.

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VON WEGEN IDYLLE: In den Walliser Weinbergen werden Erntehelfer ausgebeutet. (Foto: Keystone)

Dem Walliser Wein geht’s wie dem restlichen Schweizer Rebensaft: schlecht bis sehr schlecht. Die Traubenpreise purzeln in den Keller, die Produktionskosten steigen, und der Konsum sinkt seit Jahren. Letzteres gilt für Alkohol generell, aber noch deutlicher für Wein und insbesondere für Schweizer Weine. Als grösster Weinkanton leide man «massiv» unter dieser Situation, teilte die Walliser Regierung Anfang Jahr mit.

Tatsächlich sind die Zahlen dramatisch: Allein zwischen 2023 und 2024 wurden 20 Prozent weniger Walliser Wein getrunken. Der Staatsrat beantragte für seine Winzer deshalb dringliche Unterstützungskredite von 1,6 Millionen Franken. Gleichzeitig betonte er, die Branche müsse sich «grundlegend neu definieren». Kein Wunder. Nachhaltig kann man den gängigen Walliser Weinbau nämlich beim besten Willen nicht nennen: hochsubventioniert, massiver Pestizideinsatz durch Helikopter und statt resistenter Sorten ertragreiche Massenträger. Und stimmt die Qualität des Weins einmal nicht, werden hurtig die Kriterien für das AOC-Gütesiegel gelockert.

Und jetzt zeigt eine Recherche des «K-Tipps» auch noch, dass die Walliser Winzer ihre Krise und den Preisdruck offenbar einfach auf die Erntehelfer abwälzen.

Polen und Portugiesen wollen nicht mehr

Unter dem Titel «Walliser Winzer beuten Erntehelfer aus» berichtet das unabhängige Konsumentenmagazin von Zuständen, die an die Agrar-Ausbeutungsketten Andalusiens oder Kalabriens erinnern. Portugiesen oder Polen finde man für die Arbeit in den Walliser Reben keine mehr. Heute seien es Arbeiterinnen und Arbeiter aus afrikanischen Ländern, die in den steilen Walliser Rebhängen buckeln. Etwa der Senegalese Christoph. Brutto 15 Franken pro Stunde verdiene er, sagt er dem «K-Tipp». Und das, obwohl er bereits für die siebte Erntesaison herkomme. Bei schlechtem Wetter, wenn nicht geerntet werden könne, gebe es gar keinen Lohn. Ein Bett in einer schäbigen Arbeiterunterkunft koste gut und gerne 450 Franken. Von seinen 2000 bis 2500 Franken im Monat blieben ihm nach allen Abzügen noch rund 700 Franken, die er seiner Familie bringen könne.

Dabei gehört Christoph noch zu den privilegierteren unter den afrikanischen Erntehelfern. Wer nämlich keine Erfahrung hat, verdient laut «K-Tipp» nur 13 bis 14 Franken brutto, also netto etwa eine Zehnernote pro Stunde. Wobei brutto und netto vielfach gar keine Rolle spielen. Denn Schwarzarbeit ist noch stärker verbreitet, als bisher angenommen.

Wallis kuscht, Waadt macht’s vor

Dieses Jahr hat die kantonale Beschäftigungsinspektion rund 20 Kontrollen in Walliser Rebbergen und Obstanlagen durchgeführt. 10 davon sind noch in Gang. Doch schon jetzt hat die Behörde in 6 der 20 Fälle illegal Beschäftigte gefunden – also in mehr als jedem vierten kontrollierten Betrieb. Noch schlimmer geht’s in den Kellereien zu:

2024 und 2025 inspizierten die Kantonsinspekteure 29 Weinkellereien. Und staunten wohl nicht schlecht: In fast allen – nämlich 21 – stiessen sie auf Schwarzarbeit.

Dass es auch anders geht, zeigt der Nachbarkanton Waadt. Dort wurden bei 97 Kontrollen in Landwirtschafts- oder Kellereibetrieben nur drei Verstösse gegen das Schwarzarbeitsgesetz festgestellt. Allerdings greifen die Waadtländer Behörden auch strikter durch. Sie kürzen den Bauern bei wiederholten Verstössen die Direktzahlungen, so wie dies das Schwarzarbeitsgesetz vorsieht. Der Kanton Wallis tue dies gemäss eigenen Angaben nicht, so der «K-Tipp».

Bauernschlau gegen jeden Mindestlohn

Und was sagt die SVP-geführte Walliser Landwirtschaftskammer zum flächendeckenden Gesetzesbruch? Nichts. Auch zu den Hungerlöhnen gab es laut «K-Tipp» keinen Kommentar. Kein Blatt vor den Mund nimmt hingegen Paul Sommer, Präsident des Verbands der landwirtschaftlichen Angestellten:

Die Bedingungen für Angestellte in der Walliser Landwirtschaft sind inakzeptabel schlecht.

Zwar gilt für die ganze Schweiz: Die Landwirtschaft ist nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt. Stattdessen gelten 26 verschiedene kantonale Normalarbeitsverträge (NAV). Manche enthalten auch Mindestlöhne. So auch jener des Wallis: 15 Franken. Aber: Selbst dieser Minilohn darf mit schriftlicher Einwilligung der Angestellten unterschritten werden.

Mindestlöhne sind den Walliser Bauern aber ganz generell ein Graus. So weibelt die Landwirtschaftskammer aktuell vehement für ein Nein zur kantonalen Mindestlohninitiative, die am 29. November vors Volk kommt. Obwohl die Landwirtschaft komplett vom Gesetz ausgenommen wäre.

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