Neuer GAV mit Frühpensionierung für Plattenleger
«Rentenalter 62: Das ist Weltklasse!»

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich im neuen GAV auf das Rentenalter 62 für Plattenlegerinnen und Plattenleger geeinigt. Was in der Romandie schon lange Standard ist, wird damit ab Ende 2027 auch für die Plattenleger in der Deutschschweiz möglich. 

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ZUFRIEDEN MIT DEM NEUEN GAV: Plattenleger Daniel Heynen. (Foto: Matthias Luggen)

Was lange währt, wird endlich besser: Die Plattenleger und Plattenlegerinnen müssen bald nicht mehr bis im Alter von 65 Jahren chrampfen. Voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2027 erhalten sie in der ganzen Schweiz ab 62 eine Überbrückungsrente bis zur ordentlichen Pensionierung. Das haben nach den Gewerkschaften auch die Delegierten des Arbeitgeberverbandes Ceruniq beschlossen. Für Plattenleger Daniel Heynen (59) sind dies super Neuigkeiten. Er sagt: «Dass ich nun im Alter von 62 Jahren in Pension gehen kann, ist Weltklasse!»

Langjährige Forderung

Bereits seit der Einführung der Frühpensionierung im Bauhauptgewerbe im Jahr 2003 habe man seitens der Arbeitnehmer und Gewerkschaften eine solche Regelung in der Branche gefordert. «Aber die Arbeitgeber hatten nie ein offenes Ohr, obwohl so viele von uns aus gesundheitlichen Gründen den Job wechseln», sagt Plattenleger Heynen. Er aber hat durchgehalten und ist inzwischen bereits mehr als 40 Jahre auf Baustellen unterwegs:

Auch ich habe Arthrose in den Knien und im Rücken, nichts Dramatisches, aber ich spüre das jeden Tag.

SEIT ÜBER 40 JAHREN AUF DEN BAUSTELLEN: Daniel Heynen spürt den Job in den Knochen. (Foto: Matthias Luggen)

Die neue Regelung mit der Frühpensionierung sei nicht nur gut für ihn persönlich, sondern für die ganze Branche, die unter Nachwuchsproblemen und Personalmangel leidet. Heynen sagt: «Ich hoffe, dass die Möglichkeit der Frühpensionierung auch wieder mehr Junge zu einer Lehre motiviert.»

Auch Arbeitgeber erfreut

Die Möglichkeit zur Frühpensionierung freut auch Konrad Imbach, Zentralpräsident von Ceruniq: «Dank der Frühpensionierung können wir die Attraktivität unserer Branche steigern.» Mit der Frühpensionierung würden auch Anreize gesetzt, gut ausgebildete und erfahrene ältere Mitarbeitende in der Branche zu halten. Auch der Unia-Branchenverantwortliche Kaspar Bütikofer sieht in der Einführung der Frühpensionierung einen grossen Fortschritt. Er sagt:

Mit dem Rentenalter 62 können die Plattenleger vermehrt gesund in Rente gehen, es ist eine absolut notwendige Verbesserung.

Ausschlaggebend für den Anschluss an die Westschweizer Lösung waren die guten Erfahrungen des Plattenlegergewerbes in der Romandie, aber auch des Tessins und beider Basel, die seit vielen Jahren Teil der Vorpensionierungskasse Resor sind. In der Romandie sind inzwischen fast alle Baunebengewerbe Resor angeschlossen. In der Deutschschweiz sind es die Maler/Gipser, Dachdecker, bald auch die Gebäudetechniker, und im Metallgewerbe starten diesen Herbst ebenfalls GAV-Verhandlungen, um die Frühpensionierung möglich zu machen.

LGAV Plattenleger: Frühpensionierung, Spesen und höhere Mindestlöhne

Die vorzeitige Pensionierung ab 62 haben die Sozialpartner im Rahmen des neuen Landesgesamtarbeitsvertrags (LGAV) für Plattenleger vereinbart. Neben der Frühpensionierung wurden auch neue Regeln für die Spesenabrechnung und die Arbeitszeit bei der Anfahrt zur Baustelle definiert. Neu zahlen die Arbeitgeber in der Regel 260 Franken pauschal pro Monat für das Mittagessen. Bisher unbezahlte Reisezeit wird durch eine pauschale Versetzungszulage geregelt – zwischen 15 und 30 Kilometern gibt es 18 Franken Zuschlag und bis 50 Kilometer 42 Franken Zuschlag. Die Arbeitszeit wird bei privater Anfahrt um eine halbe Stunde gesenkt.
 
Die Mindestlöhne der Kategorie A (EFZ und gleichwertige Ausbildungen im Ausland) und Kategorie B (EBA und Personen ohne Ausbildung) werden zwischen 3 und 5 Prozent erhöht. Der A-Mindestlohn ist neu 5500 Franken. Der B-Mindestlohn beträgt 4950 Franken pro Monat im dritten Jahr nach dem Lehrabschluss oder nach Arbeitsbeginn. Arbeitnehmer der Kategorie B steigen nach 7 Jahren in die Kategorie A auf. Auch die Umgehung der Mindeststandards durch die Kategorie «Hilfsarbeiter» wird durch klare Kriterien erschwert. Ein Hilfsarbeiter darf weder Platten legen noch diese ausfugen. Etwa 2600 Arbeitnehmende sind dem neuen LGAV unterstellt.

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