Mitarbeiter gehen leer aus
Statt Lohn gab’s einen Locher an den Kopf

Mitarbeitende müssen ausstehende Löhne immer wieder einfordern. Bei einem Konkurs kann es sonst passieren, dass nicht einmal die staatliche Versicherung zahlt. work erzählt die Geschichten von zwei Büezern, denen genau das widerfahren ist.

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BITTERE ERFAHRUNG: Weil ein Büezer seinen Lohn nicht schriftlich einforderte, verweigert ihm die Arbeitslosenkasse ihre Unterstützung. (Foto: Canva)

Statt einem ganzen Monatslohn zahlt der Chef nur hundert Franken. Am nächsten Tag nochmals fünfzig Franken, eine Woche darauf wieder hundert. Immer wieder verspricht der Autohändler S., der fehlende Lohn komme jetzt dann gleich. Im April 2024 eskaliert die Situation. Als Mitarbeiter Vicente Oliveira* den Chef auffordert, die Lohnschulden endlich zu begleichen, wirft ihm dieser einen Locher an den Kopf. Der Streit endet auf dem Polizeiposten, das Arbeitsverhältnis ebenfalls. Den grössten Teil des Lohnes, fast 15'000 Franken, hat ihm S. bis heute nicht ausgezahlt. 

Gut drei Monate lang hat er sich mit kleinen Beträgen und grossen Versprechen abspeisen lassen. Seine Gutmütigkeit könnte ihm jetzt zum Verhängnis werden. Im September 2025 ging Firmeninhaber S. konkurs. Da keine Vermögenswerte vorhanden waren, gingen alle Gläubiger leer aus.

Ausreden und Versprechen

Wie bei Konkursen üblich, hat die Unia Ostschweiz-Graubünden ihr Mitglied Oliveira darin unterstützt, die sogenannte Insolvenzentschädigung zu beantragen. Diese Leistung der staatlichen Arbeitslosenversicherung zahlt ausstehende Löhne, wenn Arbeitgeber zahlungsunfähig sind. Doch die Arbeitslosenkasse des Kantons Thurgau hat jetzt Oliveiras Antrag abgelehnt. Zum einen, weil keine Unterlagen wie Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnungen vorhanden waren – die gab es in der Firma nicht. Die Kasse bezweifelt zudem, dass er den Lohn mit dem nötigen Nachdruck eingefordert habe. Zu seiner Schilderung, dass S. seine Versprechen immer wieder gebrochen habe, schreibt sie: «Dies würde bedeuten, dass Herr Oliveira trotz nicht erhaltener Zahlung weitergearbeitet hätte und offenbar akzeptiert hat, weiterhin Teilzahlungen zu erhalten.»

Rechtlich ist klar: Firmen müssen den gesamten Lohn innerhalb eines Monats auszahlen. Alles andere ist gesetzeswidrig (mehr zum Thema hier). Trotzdem erlebt Lukas Auer von der Unia Ostschweiz-Graubünden immer wieder Arbeitgeber, die sich nicht daran halten: Statt dem vollen Lohn gibt es ständig neue Ausreden und Versprechen, dazu immer wieder mal einen kleinen Betrag – gerade genug, um bei den Mitarbeitenden die Hoffnung am Leben zu erhalten. Auer sagt:

Sie machen die Leute regelrecht abhängig.

Unia-Mann Lukas Auer. (Foto: Raja Läubli)

Bis es zum Knall kommt. Die Erfahrung zeige, so Auer: «Wenn solche Mätzchen anfangen, kommt früher oder später fast immer der Konkurs.» Dann seien in der Regel die Firmenkonten leer, so dass es für die Mitarbeitenden nichts mehr zu holen gebe.

Vor Gericht gewonnen und trotzdem abgewiesen

Deshalb: Wenn der Lohn nicht oder nur tröpfchenweise kommt, sind Geduld oder Nachsicht mit dem Chef fehl am Platz. Mitarbeitende sollten den Lohn regelmässig einfordern. Und zwar so, dass sie dies später belegen können. Auf Juristendeutsch: Sie müssen ihre «Schadensminderungspflicht» erfüllen (siehe Box unten). Wenn die Arbeitslosenkasse findet, jemand habe diese Pflicht vernachlässigt, kann sie die Insolvenzentschädigung verweigern.

Besonders bitter für Vicente Oliveira: In seinem Fall tut dies die Kasse sogar, obwohl ohne Zweifel feststeht, dass S. ihm den Lohn schuldet. Noch vor dem Konkurs ging er rechtlich gegen die Firma vor, unterstützt von der Unia. Im Januar 2025 gab ihm das Bezirksgericht Frauenfeld recht und verpflichtete S., ihm die Differenz zum Mindestlohn gemäss dem Ostschweizer Autogewerbe-GAV nachzuzahlen – total fast 15'000 Franken. Obwohl das Urteil rechtskräftig ist, schreibt die Kasse, Oliveiras Lohnforderung sei «für uns nicht glaubhaft».

Gegen den Arbeitgeber klagen?

Ganz ähnlich erging es Ádám Kovács*, der rund ein Jahr lang für eine Ostschweizer Baufirma arbeitete. Statt dem vollen Lohn erhielt er immer bloss Teilbeträge und leere Versprechen, nach einem Jahr waren mehr als 12'000 Franken Lohn noch nicht bezahlt. Auch er gewann mit einer Lohnklage vor Bezirksgericht und ging trotzdem leer aus, als die Firma Konkurs anmeldete. Auch seinen Antrag auf Insolvenzentschädigung schmetterte die Arbeitslosenkasse des Kantons Thurgau ab, weil er zu wenig unternommen habe, um an sein Geld zu kommen. Er hätte, so die Kasse, «innert angemessener Zeit unmissverständliche Zeichen (schriftliche Mahnung, Klage vor Friedensrichter) setzen müssen, aus denen die ernsthafte Absicht, die ausstehenden Lohnzahlungen einzufordern, zu erkennen war».

Unia-Mann Auer kritisiert die hohen Hürden, welche die Kasse aufgestellt hat. Die wenigsten Mitarbeitenden wüssten, dass sie selber aktiv werden müssten. Oliveira und Kovács seien gegenüber ihren Chefs erst recht im Nachteil gewesen, da beide weder den Schweizer Pass noch gute Deutschkenntnisse hatten:

Bei einer eingeschriebenen Mahnung oder gar einer Klage befürchteten sie eine Retourkutsche. Was die Kasse von ihnen verlangt, ist weltfremd.

Auer hat deshalb in beiden Fällen gegen den Entscheid der Kasse Einsprache erhoben.

* Namen geändert

Beim Lohn gilt: Reklamieren statt hoffen!

Wenn der Lohn ganz oder teilweise ausbleibt, müssen Mitarbeitende aktiv werden. So verhindern Sie, dass Sie bei einem späteren Konkurs leer ausgehen:

  • Fordern Sie den ausstehenden Lohn schriftlich ein. Lassen Sie sich von der Firma den Empfang Ihres Schreibens schriftlich bestätigen, oder schicken Sie einen eingeschriebenen Brief.
  • Wenn weiterhin Beträge offenbleiben: Teilen Sie dies mindestens alle drei Monate der Firma mit, immer mit Empfangsbestätigung.
  • Alternativ kann Ihnen die Firma regelmässig eine schriftliche Schuldanerkennung aushändigen.
  • Bei Konkurs: Beantragen Sie innerhalb von 60 Tagen Insolvenzentschädigung bei der kantonalen Arbeitslosenkasse.
  • ·Als Unia-Mitglied erhalten Sie bei all diesen Schritten fachliche und rechtliche Unterstützung. Kontaktieren Sie das Sekretariat in Ihrer Nähe: Über diesen Link finden Sie das für Sie zuständige Sekretariat.

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