Endlich mehr GAV-Kontrollen im Coiffeurgewerbe
Eine haarige Angelegenheit

Ein Grossteil der Barbershops und Coiffeurbetriebe hält den GAV nicht ein. Damit sich das bessert, gibt es ab diesem Jahr massiv mehr Kontrollen.

FÜR BESSERE LÖHNE: Coiffeur-Meisterinnen und die Betreiber von Barbershops sollen den GAV flächendeckend einahlten. (Foto: Keystone)

Was die Unia seit Jahren gefordert hat, ist jetzt Tatsache: Die Coiffeur-Meisterinnen und die Betreiber von Barbershops werden seit Anfang Jahr viel öfter kontrolliert als bisher. Statt bisher rund 250 Betriebe im Jahr wird die Paritätische Kommission fortan «wesentlich mehr als 400» genau unter die Lupe nehmen. Darauf haben sich die Sozialpartner der Branche, darunter die Unia, geeinigt.

Korrekt waren nur 4 Prozent

Das ist dringend nötig. Denn eine Mehrheit der Chefs wendet den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nicht richtig an. Das zeigen die 2024 abgeschlossenen Kontrollen: Nur gerade 4 Prozent der überprüften Betriebe hielten den GAV vollständig ein. 23 Prozent hatten kleine bis mittlere Verfehlungen begangen; sie mussten den Mitarbeitenden die entsprechenden Beträge nachzahlen. Wenn die Kommission ernsthafte Verstösse gegen den GAV feststellt, kann sie zusätzlich eine Konventionalstrafe aussprechen. Und das musste sie oft tun, bei 73 Prozent der Betriebe. Also bei fast drei Vierteln!

Ein Gesamtarbeitsvertrag regelt Arbeitszeit, Mindestlohn, Ferien und so weiter. Aber er hat nur dann einen Wert, wenn sich die Arbeitgeber daran halten. Mit einer Umfrage will die Unia wissen: Tun sie das?

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Unter den fehlbaren Arbeitgebern waren besonders viele Barbershops. Zwar unterscheidet die Statistik der Kommission nicht nach der Art des Betriebs. Igor Zoric, Branchenleiter Coiffure der Unia, weiss aber aus der Praxis:

Barbershops wenden den GAV noch seltener korrekt an als die herkömmlichen Coiffeursalons.

Das Ziel der verstärkten Kontrollen ist es, dass der GAV flächendeckend besser eingehalten wird. Zoric erwartet, dass die Quote der Verstösse in Zukunft sinken wird. Weil es für die einzelnen Betriebe jetzt ein höheres Risiko gibt, kontrolliert zu werden.

Beiträge und Strafen erhöht

Finanziert werden die Kontrollen aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen; Unia-Mitglieder erhalten einen grossen Teil ihres Beitrags zurückerstattet. Die Basis für den Ausbau der Kontrollen legten die Sozialpartner mit dem besseren GAV, der 2024 in Kraft trat. Damals wurde der Beitrag von 80 auf 100 Franken pro Jahr erhöht. Jetzt folgt ein weiterer Schritt: Der Arbeitgeberbeitrag verdoppelt sich ab diesem Jahr auf 200 Franken. Zudem kann die Paritätische Kommission höhere Strafen aussprechen: bis zu 25 000 Franken pro Betrieb.

Dass jetzt mehr kontrolliert wird, ist für Unia-Mann Zoric ein längst fälliger Schritt.

Bisher sei ein Betrieb nur alle zwanzig Jahre kontrolliert worden.

Jetzt sinkt dieser Abstand auf zehn Jahre. Was aber, aus Sicht der Unia, immer noch zu selten ist. Zoric schaut deshalb bereits auf die nächsten GAV-Verhandlungen, die voraussichtlich 2027 beginnen. Und formuliert ein klares Ziel: «Wir wollen mit dem nächsten GAV die finanziellen Mittel schaffen, damit Betriebe alle fünf Jahre kontrolliert werden.»

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