Das offene Ohr
Mit 63 Jahren entlassen: Was soll ich jetzt tun?

Markus Widmer von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich bin 63 Jahre alt. Mein Arbeitgeber wird mich demnächst aus wirtschaftlichen Gründen entlassen. Er schlägt mir vor, mich vorzeitig pensionieren zu lassen und ergänzend Arbeitslosentaggeld zu beziehen. Was raten Sie mir? 

WAS TUN BEI EINER ENTLASSUNG KURZ VOR DER PENSION? Experte Markus Widmer erklärt die Rechtslage. (Foto: Keystone)

Markus Widmer: Sofern Sie eine Rente beziehen, wird ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung kommen. Zudem wird Ihre Rente an die Arbeitslosenentschädigung angerechnet. Wenn Sie das Kapital beziehen, wird der Kapitalbezug kalkulatorisch nach einer vom SECO berechneten Tabelle in eine Rente umgerechnet und vom Arbeitslosentaggeld in Abzug gebracht. In beiden Fällen werden Sie eine tiefere Arbeitslosenentschädigung erhalten. Alternativ können Sie Ihr Pensionskassenkapital auf ein Freizügigkeitskonto überweisen und es bei Erreichen des 65. Altersjahres als Kapital beziehen. In diesem Fall erfolgt keine Anrechnung an die Arbeitslosenentschädigung und Ihre Arbeitslosenentschädigung wird höher ausfallen. 

Arbeitslosenkasse II. Weiterführung Vorsorge beim bisherigen Arbeitgeber 

Ich werde demnächst 58 Jahre alt. In unserem Betrieb findet eine Restrukturierung statt. Ich muss damit rechnen aus wirtschaftlichen Gründen entlassen zu werden. Ich habe nun gehört, dass man seit einigen Jahren die Altersvorsorge bei der bisherigen Pensionskasse fortführen kann. Was empfehlen Sie mir? 

Markus Widmer: Sofern ein Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber entlassen wurde und er das 58. Altersjahr vollendet hat, besteht die Möglichkeit, die Altersvorsorge bei der bisherigen Pensionskasse weiterzuführen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer sämtliche Beiträge bezahlen. Der Arbeitnehmer kann wählen, ob er bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung nur gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert sein will oder ob er auch Alterskapital aufbauen will. Sofern ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, empfehlen wir Ihnen, sich für die Variante «Aufbau Alterskapital» zu entscheiden, auch wenn dies höhere Prämien zur Folge hat. Der Vorteil ist, dass Ihr Alterskapital weiterwächst und keine Anrechnung an das Arbeitslosentaggeld stattfindet. In beiden Fällen können Sie bei der Arbeitslosenkasse die BVG-Risikoversicherung sistieren lassen. Wenn die Weiterversicherung länger als zwei Jahre gedauert hat, kann nur noch eine Rente bezogen werden. Zudem können Sie die Versicherung mit einer Frist von 60 Tagen kündigen. Die Weiterversicherung nach Art. 47a BVG ist somit einer vorzeitigen Pensionierung vorzuziehen. Die Weiterführung der Vorsorge müssen Sie innerhalb der in Ihrem Pensionskassenreglement genannten Frist beantragen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorgängig von einer kompetenten Stelle beraten zu lassen.

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