Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu den Bilateralen III
Dr Schuss isch duss: Jetzt ist das Parlament am Zug

Der Bundesrat hat das mit der EU verhandelte Abkommen-Paket samt Ergänzungen und Erläuterungen veröffentlicht. Rund 1800 Seiten. Wie geht es jetzt weiter?

ANNÄHERUNG: Die damalige Bundespräsidentin Viola Amherd (l.) mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Dezember 2024 in Bern. (Foto: Keystone)

Die Haltung der Gewerkschaften ist seit Jahren klar und konzis: Sie unterstützen den bilateralen Weg, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind.

Ebenso klar ist seit dem vergangenen Dezember, als der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU für abgeschlossen erklärte: Die Bilateralen III gefährden in der Schweiz den Lohnschutz und den Service public. Die Gewerkschaften haben deshalb energisch inländische Massnahmen gefordert. Nach langen und hartnäckigen Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern unter Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) einigten sie sich auf ein Massnahmenpaket. Der Bundesrat hat diesen Minimalkompromiss ergänzt und übernommen.

Das ist heute (am 13. Juni) passiert

Jetzt sind die Verträge übersetzt und von der EU und der Schweiz paraphiert, das heisst: Der Bundesrat ist für die Schweiz damit einverstanden und möchte sie so unterschreiben. Er hat die Vertragstexte veröffentlicht, ebenso die erläuternden Texte und Gesetzesentwürfe – alles in allem rund 1800 Seiten.

So geht es weiter

Die jetzt vom Bundesrat eröffnete Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober. Danach ist das Parlament an der Reihe. Es geht dabei einerseits um das Abkommen mit der EU und andererseits um das innenpolitische Paket zum Lohnschutz. Am Schluss entscheidet das Volk. Entweder mit Volksmehr oder zusätzlich mit Ständemehr. Beim Ständemehr ist das Prinzip «Ein Mensch, eine Stimme» ausgehebelt und ein Appenzeller aus dem Innerhoden hat 40 Mal mehr zu sagen als eine Zürcherin. Welches Quorum gilt, wird das Parlament entscheiden. Der Bundesrat beantragt das Volksmehr. Die Abstimmung dürfte nach heutigem Fahrplan frühstens 2027 stattfinden.

Das sagen die Gewerkschaften

Die Haltung der Gewerkschaften ist und bleibt klar: Der Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt den bilateralen Weg, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Das Stromabkommen lehnt er ab. Die endgültige Haltung zum neuen EU-Abkommen werden die Gewerkschaften erst nach den Parlamentsentscheiden festlegen. Unia-Präsidentin Vania Alleva bringt es so auf den Punkt:

Unsere rote Linie bleibt der Lohnschutz. Und das Paket mit den innenpolitischen Massnahmen zum Lohnschutz darf nicht aufgeschnürt werden.

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