Mindestlohn-Welle

Mindestlöhne trotz Chefgestöhne

Clemens Studer

Ob in Gesamtarbeitsverträgen oder in Gesetzen, ­Arbeitgeberverbände können Mindestlöhne einfach nicht verputzen. Doch so wie in den ­Branchen und Betrieben rollt die Mindestlohn-Welle auch in den ­Kantonen und Gemeinden.

Seit der Ablehnung der nationalen Mindestlohninitiative haben die Kantone Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt Ja zu entsprechenden Volksinitiativen ­gesagt und Mindestlöhne eingeführt. Aktuell sind Initiativen in den Kantonen Basel-Landschaft, Waadt und in der Stadt Luzern eingereicht und im politischen ­Prozess. In den Kantonen Freiburg, Solothurn und Wallis werden Unterschriften gesammelt. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau sowie in den Städten Bern und Biel finden Diskussionen über die Einführung eines Mindestlohns statt.

HUNGERLOHN-KOALITION

Wenn das Volk in Kantonen und Gemeinden ernst macht und Mindestlöhne einführt, verzögern Arbeitgeberverbände ihre Einführung gerne juristisch.

So aktuell in Zürich und Winterthur, wo die Stimmenden im Juni mit 69 beziehungsweise 66 Prozent deutlich Ja zu ­städtischen Mindestlöhnen sagten. Ihre Einführung verzögert jetzt eine Verliererkoalition aus Arbeitgeberverbänden juristisch. Ihr trauriges Vorbild dürften die Neuenburger Arbeitgeber sein. Denen gelang es während sechs Jahren, die Umsetzung des Volks-Ja zu verhindern und die Überausbeutung der Geringverdienenden durch Dumping-Arbeitgeber zu verlängern. Schliesslich sprach das Bundesgericht ein Machtwort und entschied: kantonale Mindestlöhne sind erlaubt. In Zürich hat jetzt der Bezirksrat dieser Tage aufgrund des Bundesgerichtes die Beschwerden der Hungerlohn-Koalition abgelehnt. Ob diese den Entscheid weiterzieht, war bei Redaktionsschluss noch offen.

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