GAV-Verhandlungen in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie:

5000 Franken im Monat für Gelernte – mindestens!

Anne-Sophie Zbinden

2023 wird der Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) neu verhandelt. Die Unia fordert unter anderem: Mehr Lohn, besserer Kündigungsschutz und ein ausgebauter Mutter- und Vaterschaftsurlaub.

FACHKRÄFTE FEHLEN: Der neue GAV soll das ändern. (Foto: PD)

Im Juni 2023 läuft der Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie aus. Bis dahin braucht es einen neuen, besseren Vertrag. Matteo Pronzini, Verhandlungsleiter der Unia, sagt: «Der grosse Personalmangel in der Branche zeigt, dass es dringend bessere Arbeitsbedingungen braucht.» Das hat auch die Umfrage der Gewerkschaften Unia und Syna gezeigt, an der sich 1200 Industriearbeitende beteiligt haben. Pronzini: «Zentrale Themen sind Lohnerhöhungen und der Kündigungsschutz für Mitarbeitende über 55 Jahren.»

Das sind die wichtigsten Forderungen:

  • Mehr Lohn
    Gerade angesichts der Rückkehr der Inflation ist die Anpassung der Löhne an die Teuerung zentral. Seit 2018 werden die Mindestlöhne jährlich an die Teuerung angepasst. Neu soll der Teuerungsausgleich für alle Löhne gelten. Zudem sollen Berufsleute mit Lehrabschluss neu mindestens 5000 Franken verdienen.
  • Besserer Kündigungsschutz
    Mitarbeitende ab dem 55. Altersjahr sollen bei einer Kündigung 6 Monate zusätzliche Kündigungsfrist erhalten. Auch bei Mutterschaft und Arbeitsunfähigkeit soll der Kündigungsschutz ausgebaut werden. Bei Massenentlassungen sollen die Rechte der Beschäftigten gestärkt werden.
  • Mutter- und Vaterschaftsurlaub
    Der Mutterschaftsurlaub soll auf 24 Wochen, der Vaterschaftsurlaub auf 4 Wochen verlängert werden, um eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie zu ­gewährleisten.
  • Weiterbildung fördern
    Angesichts von Fachkräftemangel und Digitalisierung braucht es dringend mehr Förderung von Aus- und Weiterbildungen. Der Lohnausfall bei Weiterbildungen soll aus dem beruflichen Weiterbildungsfonds des GAV beglichen werden.
  • Arbeitszeit
    Die Pausen und das Wechseln der Arbeitskleidung sollen neu als Arbeitszeit gelten. Weiter fordern die Industriearbeitenden ein Recht auf Nichterreichbarkeit während der Nacht und an Feiertagen.
  • Ökosozialer Umbau
    Der ökosoziale Umbau wird im neuen GAV berücksichtigt und ist Gegenstand der betrieblichen Mitbestimmung.

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