Lernende fragen ‒ die Unia rät

Zwei Wochen Urlaub für das Pfadilager?

Ich (17) bin im ersten Lehrjahr meiner dreijährigen Lehre zum Fachmann Betreuung. Ich leite in den Herbstferien ein zweiwöchiges Pfadilager. Ein Freund hat mir erzählt, dass ich dafür zusätzliche Ferientage anfordern könne. Stimmt das?

Julius Kopp, Unia Jugend-Sekretär. (Foto: Unia)

Julius Kopp: Sehr schön, dass du dich in deiner Freizeit freiwillig engagierst! Was dein Freund sagt, stimmt nur teilweise. Tatsächlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu ihrem 30. Lebensjahr für ihr Engagement in der Jugendarbeit zusätzliche freie Tage beziehen. Es handelt sich dabei aber nicht um zusätzliche Ferientage, sondern um Jugendurlaub. Dieser Jugendurlaub ist in der Regel auch nicht bezahlt. Pro Jahr hast du Anspruch auf maximal fünf Tage Jugendurlaub – somit kannst du nicht für das ganze Pfadilager Urlaub beantragen, sondern nur für eine Woche. Beachte aber, dass du ein Antragsformular ausfüllen musst und es mindestens zwei Monate vor dem geplanten Urlaub deinem Arbeitgeber geben musst. Das Formular findest du online unter jugendurlaub.ch.

Unia-Jugendsekretär Julius Kopp beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch

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