Givaudan-Mitarbeiterin wehrt sich gegen schlechtes Zeugnis. Mit Erfolg!

Umgangsformen «gut», nicht «meist gut»

Ralph Hug

Ein Krach mit dem Chef brachte ­einer Mitarbeiterin ein schlechtes Arbeitszeugnis ein. Das liess sie sich nicht gefallen.

STETS ZUFRIEDENSTELLEND: Es lohnt sich, auf einem korrekten Arbeitszeugnis zu beharren. (Foto: Adobe Stock)

Im letzten Mai kündigte Susann Albrecht* ihren Job bei Naturex in Bischofszell TG. Nach zwei Jahren hatte sie genug von der Firma: «Die Mitarbeiter sind überfordert, weil Personen freigestellt und dann nicht oder viel zu spät ersetzt wurden.» Man habe sich nicht nur um die Einarbeitung der Neuen kümmern, sondern auch noch Aufgaben übernehmen müssen, die gar nicht im Stellenbeschrieb enthalten gewesen seien.

Arbeitszeugnisse haben auf die ganze Anstellungsdauer abzustellen.

KONZERN IM UMBRUCH

Naturex gehört zu Givaudan, der weltgrössten Aroma- und Duftstoff-Herstellerin. Über 15 000 Mitarbeitende sind für den Schweizer Konzern tätig. Hierzulande baut Givaudan seit Jahren Stellen ab und ver­lagert sie nach Osteuropa und Asien. Gleichzeitig wurde auf dem ehemaligen Gelände der Maggi-Fabrik in Kemptthal ZH für 120 Millionen Franken ein Forschungszentrum hingestellt. Kurzum: Givaudan, ein Konzern im Umbruch. Da gerät offenbar einiges durcheinander.

GUTES ZWISCHENZEUGNIS

Jedenfalls gab es für Albrecht Ärger mit dem Arbeitszeugnis. Darin stand, dass sie als Mit­arbeiterin «die Erwartungen ausreichend» erfüllt habe. Sie habe ihre Arbeiten «weitestgehend termingerecht erledigt». Und es wurden ihr «meist gute Umgangsformen» attestiert. Damit war sie aber nicht einverstanden. Vor allem, weil sie zuvor ein gutes Zwischenzeugnis erhalten hatte. Sie sah sich durch diese abwertenden Formulierungen in ihren Chancen auf einen anderen Job beeinträchtigt.

Mit Hilfe der Unia setzte sie sich zur Wehr und verlangte, dass die erwähnten Passagen verbessert werden. Sie habe die Erwartungen erfüllt und nicht nur «ausreichend erfüllt», sie habe ihre Arbeiten stets termingerecht erledigt, und ihre Umgangsformen seien gut gewesen und nicht bloss «meist gut». Im Hin und Her mit der Personalabteilung stellte sich heraus, dass ein Krach mit einem Vorgesetzten den Ausschlag für die negative Bewertung gegeben hatte. «Als sie hart blieben, drohten wir mit dem Gericht», sagt Unia-Mann Lukas Auer. Denn ein Arbeitszeugnis hat auf die ganze Anstellungsdauer abzustellen. Auch muss eine Differenz zwischen einem guten Zwischenzeugnis und einem negativen Schlusszeugnis durch klar schlechtere Leistungen begründet sein. Die Givaudan-Personal­abteilung lenkte nach einem Gespräch schliesslich ein und formulierte korrekt um. Dank der Unia hat Susann Albrecht nun ein Zeugnis, das ihr auf Jobsuche nicht zum Nachteil gereicht.

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