Obwohl Medien und rechte Ideologen es behaupten:

GAV sind keine «Geldmaschinen»

Clemens Studer

Gesamtarbeitsverträge sind­ eine Kernaufgabe der ­Gewerkschaften. Und ­nützen auch den Arbeitgebern. Ohne Kontrollen wären die GAV Papiertiger.

KONTROLLE: Die paritätischen Kommissionen überwachen die Einhaltung der GAV. (Foto: Keystone)

Bürgerliche Medien und einige Wirtschaftsverbände behaupten immer mal wieder, die Gesamtarbeitsverträge (GAV) seien eine gewerkschaftliche Geldmaschine. Das ist falsch. Die Aushandlung und der Vollzug der GAV ist eine Kernaufgabe der Gewerkschaften, die sie sich etwas kosten lassen. Die Unia zum Beispiel gibt für den Vollzug, also die Umsetzung der GAV, deutlich mehr aus, als sie für ihren Aufwand entschädigt wird.

Die Unia gibt für den Vollzug
mehr aus, als sie dafür bekommt.

KONTROLLEN NÖTIG

Die Arbeitsbedingungen von rund 50 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz sind in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegt. Die meisten GAV gibt es im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Wenn die Vertragsparteien in GAV Löhne, Arbeitszeiten und Ferien verbindlich festlegen, dann sind sie auch dafür verantwortlich, dass diese Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. Es sind nicht staatliche Instanzen, die hier kontrollieren, sondern sogenannte paritätische Kommissionen, in denen Arbeitnehmenden- und Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter gemeinsam die Einhaltung des jeweiligen Vertrages überwachen. Die paritätischen Kommissionen setzen also die GAV in der Praxis um. Meist sind sie als Vereine organisiert. Und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) prüft ihre Rechnungen. Diese können übrigens von Interessierten beim Seco, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, bestellt werden.

ALLE PROFITIEREN

Von den Erfolgen der GAV-Verhandlungen profitieren auch Lohnabhängige, die nicht in einer Gewerkschaft organisiert sind. Deshalb leisten auch sie einen Beitrag an die Vollzugs- und Weiterbildungskosten. Diese ermöglichen zum Beispiel, die Einhaltung der GAV-Bestimmungen zu überprüfen und die Weiterbildungsangebote zu sichern.

Denn bei den GAV-Regeln ist es so wie bei allen Regeln: sie wirken nur, wenn ihre Einhaltung auch kontrolliert wird. Die grosse Mehrheit der Arbeitgebenden hält sich zwar an die mit den Gewerkschaften vereinbarten Regeln. Doch es gibt eben auch immer «Schlaumeier», die meinen, was für die anderen gelte, gelte für sie nicht. Und versuchen zum Beispiel, mit Dumpinglöhnen ihre Kosten zu drücken und so regelkonform geschäftende Mitbewerber auszustechen.

Wen wundert’s, dass darum auch die korrekten Arbeitgeber sehr an den GAV-Kontrollen interessiert sind. Und ihre Verbände werden für ihren Aufwand genauso entschädigt wie die Gewerkschaft. Oft sogar besser.

UNWISSEND ODER BÖSWILLIG?

Wer also von «gemästeten Gewerkschaften dank GAV» schreibt oder redet, ist entweder unwissend oder böswillig. Denn weniger paritätische Kontrollen bedeuten mehr Lohnbeschiss, mehr Lohndumping und mehr Möglichkeiten für Patrons mit krimineller Ader. Ist eine derartige ­Entwicklung das, was diese Gewerkschaftskritiker gerne hätten? Dies wäre immerhin eine Erklärung dafür, warum einige Medien einen gerichtlichen Erfolg der Unia vor dem Bundesgericht zum Anlass nehmen, die Vermögensverhältnisse der Unia zu skandalisieren. Denn das ist ganz im Interesse der Wirtschaftsverbände und rechten Parteien, denen mittellose und darum schwache Gewerkschaften natürlich lieber wären.

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