Neues vom Virus und jenen, die es bekämpfen:

Zertifikatspflicht da – die Verwirrung auch

Clemens Studer

Auch in der Schweiz gibt es jetzt eine Zertifikatspflicht. Allerdings mit vielen Ausnahmen.

(Foto: Getty)

Der Bundesrat hat gezögert und ist dann doch gesprungen: auch in der Schweiz gibt es jetzt eine Zertifikatspflicht. Sie gilt für Menschen ab 16 Jahren. Ein Zertifikat, das die Inhaberin oder den Inhaber als geimpft, genesen oder getestet ausweist, braucht es für die Innenbereiche von Bars und Restaurants, für Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Museen, Zoos und so weiter. Auch für den Besuch von Konzerten, Sportveranstaltungen, Vereinsanlässen, Privatanlässen (ausserhalb von Privaträumen) ist ein gültiges Zertifikat notwendig. In der Arbeitswelt ist es komplizierter (siehe unten: «Zertifikat im Job: Das sagt die Unia»).

Seit der Ausweitung der Zertifikatspflicht steigt die Impfrate.

AUFREGUNG UM UMSETZUNG

Nach der Ausweitung der Zertifikatspflicht stieg und steigt die Impfrate. Aber die Schweiz ist immer noch am westeuropäischen Ranglistenende. Während der ersten Tage gab es einige Aufregungen um die Umsetzung. In Restaurants ist sie klar: ohne Zertifikat gibt’s drinnen nichts zu trinken oder zu essen. Klar ist sie auch in den Fitnesscentern: ohne Zertifikat keine Muskelspiele. Weniger klar ist sie für Hotels mit Restaurationsbetrieb oder Frühstückssaal (siehe Seite 3). Und weniger klar ist sie auch, was die Umsetzung in der Arbeitswelt betrifft.
Ob die erweiterte Zertifikatspflicht reicht, um die vierte Covid-Welle zu brechen, ist noch völlig offen. Denn die ­Angesteckten von heute sind die Spitaleinlieferungen von in drei Wochen. Das Gesundheitssystem ist weiterhin am Anschlag, die Pflegenden sowieso. Mögliche weitere Massnahmen wären zum Beispiel eine Zertifikatskontrolle an der Grenze. Oder die Ausweitung der Zertifikatspflicht für touristische Bahnen und Skigebiete.


Zertifikat im Job?  Und das sagt die Unia

Für Arbeitnehmende gilt die Zertifikatspflicht nicht. Ein Arbeitgeber darf jedoch im Rahmen der Fürsorgepflicht von Mitarbeitenden in Ausnahmefällen ein Zertifikat verlangen. Arbeitgeberinnen können das Vorhandensein eines Zertifikats bei ihren Mitarbeitenden überprüfen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient. Das kann der Fall sein, wenn Arbeitnehmende sich in geschlossenen Innenräumen aufhalten, jedoch nicht, wenn sie im Freien arbeiten.

ANHÖRUNG. Der Arbeitgeber muss schriftlich darüber informieren, wenn er auf der Basis des Covid-Zertifikats Schutzmassnahmen ergreifen oder ein Testkonzept umsetzen will. Die Mitarbeitenden müssen angehört werden. Es darf keine Diskriminierung zwischen geimpften, genesenen und ungeimpften Mitarbeitenden geben.

HOMEOFFICE. Wenn eine Zertifikatspflicht für die Mitarbeitenden gilt, muss das Unternehmen regelmässige Tests anbieten oder die Testkosten übernehmen. Sieht die Arbeitgeberin andere Massnahmen vor (z. B. Maskentragpflicht oder Homeoffice für Zertifikatslose), muss sie die Testkosten nicht tragen. Die Empfehlung des Bundes, wann immer möglich Homeoffice zu machen, gilt im übrigen immer noch.

Noch detailliertere Unia-Antworten zur Zertifikatspflicht und auf alle weiteren Fragen rund um die Corona-Pandemie und die Arbeitswelt finden Sie auf rebrand.ly/corona-rat.

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.