Die neue Überbrückungsrente ist ein Erfolg der Gewerkschaften:

Kleine Rente, grosser Fortschritt

Ralph Hug

Sie ist ein Auffangnetz für Arbeitslose über 60: die Überbrückungsrente. Das neue Sozialwerk trat am 1. Juli in Kraft und soll Altersarmut verhindern.

TUT GUT: Die neue Überbrückungsrente zeigt, dass soziale Verbesserungen möglich sind. (Foto: Getty)

Ältere Arbeitslose müssen jetzt nicht mehr aufs Sozialamt. Wer 60 Jahre alt ist, keine Arbeit mehr gefunden hat und ausgesteuert ist, kann eine Überbrückungsrente bis zur AHV beantragen. Sie gilt ab dem 1. Juli. So bleibt den Betroffenen der Absturz in die ­Altersarmut erspart. Gemäss Berechnungen des Bundes werden fast dreieinhalbtausend Personen von dieser neuen Rente profitieren.

Ab dem 1. Juli müssen ausgesteuerte Ü60 nicht mehr aufs Sozialamt.

EIN KLEINES WUNDER

Nach Jahren pausenloser Angriffe auf den Sozialstaat, nach unzähligen Sparpaketen und Abbauübungen bei der Arbeitslosen- und der Invalidenversicherung hätte kaum jemand noch gedacht, dass ein neues Sozialwerk möglich sei. Und doch ist es so. Günstige Umstände, der Druck der Gewerkschaften und ein cleveres Lobbying haben diese soziale Errungenschaft ermöglicht. Am Anfang stand das Volks-Ja zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative im Jahr 2014. In der Nachbefragung stellte sich heraus, dass vor allem viele ältere Erwerbstätige Ja gestimmt hatten, weil sie sich um ihren Job sorgten. Denn alle wissen: Wer über 55 ist und arbeitslos wird, hat kaum mehr Chancen, eine Arbeit zu finden. Für diese «Ausgestossenen» braucht es ein Auffangnetz. So entstand in Gewerkschaftskreisen die Idee der Überbrückungsrente für ältere ausgesteuerte Arbeitslose. Sie sollte gleichzeitig einer weiteren SVP-Initiative den Wind aus den Segeln nehmen, nämlich der 2018 eingereichten Begrenzungsinitiative, die auf die Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU abzielte. Das klappte: Das Volk lehnte den Abschottungsvorstoss im September 2020 ab. Dies auch wegen der neuen Überbrückungsrente. Denn mit ihr wurde sichtbar, dass endlich etwas für Menschen getan wird, die keine Arbeit mehr finden, bloss weil sie nicht mehr jung und «billig» sind.

SCHLAGENDES ARGUMENT

Wer sein Leben lang gearbeitet hat, darf am Ende nicht im Sozialamt landen: So lautete das schlagende Argument für die neue Rente. Politisch aufgegleist hat sie der Gewerkschaftsbund. Präsident war damals noch SP-Ständerat Paul Rechsteiner. Dieser nutzte seine guten Beziehungen zu Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP). Als Justizministerin musste Keller-Sutter den SVP-Angriff mit der Begrenzungsinitiative abwehren. Rechsteiners Nachfolger an der Spitze des ­Gewerkschaftsbunds, Pierre-Yves Maillard, war dann der richtige Mann zur richtigen Zeit. Der gewiefte Waadtländer SP-Mann hatte als Regierungsrat in seinem Kanton bereits eine staatliche Hilfe für ältere Arbeitslose durchgebracht.

SVP DAGEGEN

Im Parlament stimmten die rechten Parteien und die Wirtschaftslobby mit Ausnahme der SVP der neuen Überbrückungsrente zähneknirschend zu. Denn mit der drohenden Kündigung der bilateralen Verträge wäre den Arbeitgebern ein viel grösserer «Schaden» entstanden. Da sagte man lieber Ja zu einem neuen Sozialwerk. Aber dann zu möglichst geringen Kosten. Die Bürgerlichen stutzten das Projekt, wo es nur ging. Statt 230 Millionen für 4600 Bezügerinnen und Bezüger sollte es nur 150 Millionen für 3400 Beziehende geben. Und am Schluss brauchte es nach dreimaligem Hin und Her gar noch eine Einigungskonferenz zwischen National- und Ständerat, damit die Sache ins Trockene kam. Jetzt ist die Überbrückungsrente plafoniert, und die Voraussetzungen für den Bezug sind streng. Gut leben kann man davon sicher nicht.
Trotz allem: soziale Verbesserungen sind möglich. Es liegt sogar ein neues Sozialwerk drin. Das ist die politische Botschaft der Überbrückungsrente. Sie macht Mut.

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