Ratgeber

Die Corona-Impfung: Warum, wie, für wen, wann

Martin Jakob

Jeden Tag neue Informationen – und jeden Tag neue Fragen. Eine Übersicht über den Stand des Wissens und die aktuellen Regeln der national ausgerufenen und kantonal gesteuerten Impfaktion.

BEGEHRTER SCHUTZ: Wer sich impfen lassen möchte, aber gesund und jünger als 75jährig ist, muss sich bis in den Frühling gedulden. (Foto: Getty)

Wie funktioniert die Corona-Impfung?
Impfungen täuschen dem Körper eine Infektion vor, worauf das Immunsystem Antikörper bildet. Das ist auch bei den Corona-Impfstoffen so. Die beiden bisher zugelassenen Produkte – Comirnaty von Pfizer/Biontech und das Covid-19-Vakzin von Moderna – verwenden dazu eine neuartige Technik aus der Gentechnologie, der Effekt ist aber klassischen Impfstoffen vergleichbar (work berichtete).

Die weiteren vom Bund mittlerweile bestellten Impfstoffe von Astra Zeneca, Curevac und Novavax basieren teils auf der gleichen Technologie, teils auf anderen Verfahren. Sie sind aber noch nicht für die Anwendung in der Schweiz zugelassen.

Die Wirksamkeit ist gut belegt, ihre Dauer hingegen nicht.

Wie hoch ist ihre Wirksamkeit?
Die Impfstoffe von Pfizer und Moderna verhindern einen schweren Krankheitsverlauf mit einer Wahrscheinlichkeit von 94 bis 95 Prozent. Das haben Feldstudien an über 40 000 Personen (Pfizer) und 30’000 Personen (Moderna) ergeben. Bedingung dafür ist bei beiden Impfstoffen, dass zwei Impfdosen im Abstand von drei bis vier Wochen verabreicht werden. Beim noch nicht zugelassenen Impfstoff von Astra Zeneca liegt die Wirksamkeit mit einem Wert von unter 70 Prozent voraussichtlich tiefer.

Schützt die Impfung auch gegen mutierte Viren?
Das ist nicht mit Sicherheit belegt. Gegen die britische Variante ist ein guter Schutz nach ersten Studien wahrscheinlich, bei anderen Mutanten (etwa der brasilianischen und der südafrikanischen Variante) liegen hingegen bisher keine Daten vor.

Wie lange hält die Wirkung an?
Weil Langzeitstudien fehlen, steht die Antwort auf diese Frage noch aus. Erste, noch nicht nachgeprüfte Studien wiesen Antikörper noch fünf Monate nach der Impfung nach. Es wird dauern, bis solide Fakten folgen.

Können Geimpfte das Virus weiterhin übertragen?
Das kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden. Die bisher zu­gelassenen Impfstoffe sind zwar darauf getestet, wie gut sie vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Inwieweit sich das Virus bei geimpften Personen aber dennoch im Rachen breitmachen und über die Atemluft verbreitet werden kann, ist noch nicht ausreichend geklärt. Auch nach der Impfung müssen deshalb die eisernen Corona-Regeln (Maske tragen, Abstand halten) weiter eingehalten werden.

Mit welchen Nebenwirkungen ist zu rechnen?
Leichte Nebenwirkungen sind häufig: Oft kommt es zu Schmerzen und Schwellung an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Gelenkschmerzen, Schüttelfrost oder Fieber. Weniger oft werden Übelkeit, Gliederschmerzen, Schlafprobleme oder Juckreiz beobachtet. Sehr schwere Nebenwirkungen waren bisher äusserst selten, und auf keinen Fall besteht das Risiko, infolge der Impfung an Corona zu erkranken.

Für wen ist eine Impfung nicht möglich?
Die beiden bisher angewendeten Impfstoffe sind für Jugendliche bis zu 16 Jahren (Pfizer) bzw. 18 Jahren ­(Moderna) nicht zugelassen, weil Nebenwirkungen und Wirksamkeit ungenügend erforscht sind. Schwangeren Frauen hat das Bundesamt für Gesundheit anfänglich von der Impfung abgeraten, weil die Risiken noch unklar sind. Mittlerweile wird die Impfung dennoch empfohlen, wenn die Schwangere unter chronischen Krankheiten wie Bluthochdruck oder Diabetes leidet. Vorab ist jedoch ärztliche Beratung nötig.

Für wen ist die Impfung empfohlen?
Grundsätzlich ist die Impfung ­allen Erwachsenen empfohlen, schwangeren Frauen jedoch nur, wenn sie aufgrund chronischer Krankheiten einem besonderen ­Risiko ausgesetzt sind.

Wann komme ich dran?
Zurzeit und wohl noch bis weit in den Frühling hinein ist zu wenig Impfstoff vorhanden, um der Nachfrage gerecht zu werden. Die Impfstrategie von Bund und Kantonen räumt deshalb Personengruppen den Vorrang ein, die besondere Risiken tragen. Priorität haben ältere Menschen (75jährig und älter) sowie Personen jeden Alters mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko (ärztliches Attest nötig). In zweiter Priorität werden alle Personen mit chronischen Krankheiten, Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt sowie Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen berücksichtigt.

Wie melde ich mich zur Impfung an?
Die Organisation der Impfung ist Sache der Kantone, und jeder Kanton fährt in der Umsetzung der Vorgaben des Bundes sein eigenes Züglein. Die einen haben Impfzentren eingerichtet, andere arbeiten mit den Spitälern oder auch mit Hausärzten oder Apotheken. In ­einigen Kantonen ist eine Online-Anmeldung bereits heute auch für Personen möglich, die voraussichtlich erst Monate später einen Termin erhalten werden. Informieren Sie sich auf jeden Fall heute schon über die Situation in Ihrem Kanton. Die Web-Adresse finden Sie unter rebrand.ly/impfkanton.

Was kostet die Impfung?
Die Impfung ist für die Bevölkerung gratis. Für die Kosten kommen der Bund und die Krankenkassen auf.

Bitte nicht drängeln

Sie möchten möglichst schnell oder gar schneller als möglich an die Reihe kommen? Wenn Sie nicht Bundesrat, Chefarzt oder ­Nationalkabarettist sind und keine besonderen gesundheitlichen Risiken nachweisen können, haben Sie schlechte Karten. Zeigen Sie jetzt Solidarität mit Personen, die höhere Risiken tragen als Sie. Aber bleiben Sie am Ball, indem Sie sich laufend informieren über den Fortschritt der Impfkampagne Ihres Wohnkantons, und melden Sie sich sobald als möglich an.


Ich will nicht!Zwingen verboten

Die einen möchten sich lieber heute als morgen gegen das Coronavirus impfen lassen. Die andern wollen die Impfung auf keinen Fall – auch nicht auf Anordnung der Firma. Das ist die Rechtslage:

KEINE SANKTIONEN. Zwei Schergen halten Sie fest, der dritte jagt Ihnen den Impfstoff in den Oberarm: Vergessen Sie diesen Albtraum. In diesem Sinne müssen Sie keinen Impfzwang fürchten, so hält es auch die Verordnung zum Epidemiegesetz fest. Vom Impfzwang zu unterscheiden ist aber das Impfobligatorium, das Bund und Kantone für gewisse Bevölkerungsgruppen erlassen können. Zum Beispiel für Berufe im Gesundheitswesen. Strafrechtlich bleibt eine Nichtbefolgung ohne Folgen, sie könnte aber ein Berufsverbot zur Folge haben, dessen Verletzung dann strafrechtlich verfolgt werden könnte. Stets darf ein Obligatorium nur ausgesprochen werden, wenn nicht andere Schutzmassnahmen ebenso wirkungsvoll sind. Solange nicht eindeutig belegt ist, dass Geimpfte Dritte nicht mehr anstecken, wäre ein ­Obligatorium wohl nicht verhältnismässig.

IM BETRIEB. Kommt es zum behördlichen Obligatorium für bestimmte Berufsgruppen, darf die Arbeitgeberin verlangen, dass sich die Mitarbeitenden daran halten. Wer dies nicht tut, kann zu einer anderen Arbeit eingeteilt oder ­freigestellt werden, unter Umständen ist sogar eine Kündigung möglich. Die Gewerkschaften und Berufsverbände des Pflegepersonals haben die Betriebe aufgerufen, auf ein Obligatorium zu verzichten, jenen Mitarbeitenden aber, ­
die eine Impfung wünschen, einen raschen Zugang dazu zu sichern.

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