Thurgauer Gericht:
Voll auf die Nase ­gefallen

Schlappe für die Thurgauer Justiz: Sie muss ein antigewerkschaftliches Urteil gegen eine Unia-Protestaktion revidieren.

MOBBING IM TANKSTELLENSHOP: Bundesgericht gibt Unia-Mitglied recht, das sich dagegen gewehrt hat. (Foto: ZVG)

Vor gut drei Jahren hatte die Unia genug. Im Coop-Tankstellenshop in Romanshorn herrschten unhaltbare Arbeitsbedingungen, seit ein neuer Pächter das Sagen hatte. Ein Unia-Mitglied, das dort beschäftigt war, hatte die Gewerkschaft auf die Missstände hingewiesen. Weil Coop keine Anstalten machte, die Sache in Ordnung zu bringen, lancierte die Unia eine Protestaktion.

Im Verlauf der Aktion schimpfte das Unia-Mitglied laut über den Tankstellenshop: Man werde als Mitarbeiter schikaniert und gemobbt, es herrschten psychischer Terror und Zustände wie in Nord­korea. Auch von Drohungen, leichten Tätlichkeiten wie Herumschubsen und Klapsen auf den Nacken sowie von verspäteten Lohnzahlungen war die Rede. Die Medien berichteten darüber. Der Tankstellen­pächter – er hatte schon früher amtliche Rügen wegen seiner Methoden kassiert – und sein Geschäftsleiter waren darob betupft. Sie reichten gegen das Unia-Mitglied Klage ein wegen übler Nachrede und ­Ver­stosses gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Staatsanwaltschaft Bischofszell übernahm die Vorwürfe bereitwillig und brummte dem Unia-Mann kurzerhand eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Franken sowie eine Busse von 1200 Franken auf.

Coop-Tankstellenpächter schikanierte die Mitarbeitenden.

RICHTER HELFEN TÄTERN

So wurde das Mobbingopfer auch noch zu einem Justizopfer. Denn das Arboner Bezirksgericht sah zwar Mobbing, Schikanen und Fertigmacherei durchaus als erwiesen an. Es verhängte aber trotzdem eine leicht reduzierte Geldstrafe und Busse. Der Angestellte habe die übrigen Vorwürfe nicht belegen können. Genau gleich sah es das Thurgauer Obergericht, das die Verurteilung im wesentlichen bestätigte. Das war falsch, wie jetzt das Bundesgericht in seinem Urteil vom 26. Oktober entschieden hat. Es stellt die Thurgauer Richter in den Senkel, indem es die Beschwerde des Unia-Mannes überwiegend gutheisst. Zur Freude des Unia-Anwalts: Er kritisiert die Schuldsprüche im Thurgau stets als gewerkschafts­feindlich.

STRAFANTRAG UNGÜLTIG

So hat der Tankstellenpächter gemäss Bundesgericht einen Strafantrag gestellt, der wegen formeller Mängel gar nicht gültig ist. Zudem fordert das Bundesgericht, dass der Unia-Mann von der üblen Nachrede überall dort freizusprechen sei, wo seine Vorwürfe zuträfen. Weiter sieht das höchste Gericht den Vorwurf der verspäteten Lohnzahlungen nicht als ehrverletzend an. Schliesslich hält es auch die Verurteilung aufgrund des UWG für nicht ­genügend belegt. Das Obergericht muss nun nochmals über die Bücher.

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