Neueste Forschung bringt Licht in den Skandal der versteckten Kinder:

Sogar einen Säugling wollten sie ausweisen!

Ralph Hug

Das unmenschliche Saisonnierstatut ­zerriss Familien und ­ruinierte Biographien. Wie das geschah, zeigt jetzt eine historische Arbeit an der Universität Bern.

HERZERWEICHEND: Das Saisonnierstatut zerriss ganze Familien. Saisonniers aus Italien am Hauptbahnhof Zürich, 1965. (Foto: Keystone)

Sie kannte kein Erbarmen: Die Solothurner Fremdenpolizei (Frepo) wollte Giuseppe Perrone loshaben. Perrone war Saisonnier und 1961 in die Schweiz gekommen. Er arbeitete hier schon das fünfte Jahr in Folge. Das hätte ihn berechtigt, seine Familie nachkommen zu lassen. Allein, sie war schon da. Perrone hatte es jedoch unterlassen, ein Gesuch zu stellen. Die Frepo bemerkte den illegalen Aufenthalt der Familie und setzte eine Frist zur Ausreise. Doch die Familie blieb. Perrones Frau Concetta war hochschwanger, als die Frepo ein zweites Mal die Ausreise verfügte. Keine Chance für die Familie Perrone: Sie musste zurück nach Italien.

«Es gibt eine Parallele zu den Verdingkindern.»

BRUTALES STATUT

So wie den Perrones erging es wohl Tausenden von Italienerfamilien zwischen 1960 und 1980. Das brutale Saisonnierstatut verunmöglichte ihnen ein normales Familienleben (siehe Box unten). Dieses finstere Kapitel der Schweiz erhellt nun eine neue Studie von ­Benyamin Khan an der Universität Bern. Die Masterarbeit beleuchtet eingehend das Phänomen der versteckten Kinder. Also jener Kinder, die «illegal» in der Schweiz waren, weil das Saisonnierstatut ihren Aufenthalt verbot. Das Statut wollte Arbeitskräfte und keine Familien. Ein Familiennachzug war erst nach 18 Monaten möglich. Theoretisch. Viele Kinder mussten daher versteckt aufwachsen. In Hinterzimmern, Kellern, Estrichen und sogar in Kästen. Niemand durfte etwas von ihnen erfahren.

Historiker Khan stützt sich auf Akten aus dem Sozialarchiv und aus Basel. Hier blieben die Dokumente erhalten, während andere Kantone wie Bern oder Zürich sie achtlos wegwarfen. Khan sagt zu work: «Dass viele Akten vernichtet wurden, entsprach dem Zeitgeist. Es zeigt die mangelnde Sensibilität gegenüber der Geschichte der Migration.» Die Basler Akten führen das unmenschliche Regime vor Augen, das damals gegenüber Menschen aus dem Süden herrschte. So ­arbeitete zum Beispiel der Maurer ­Giu­seppe Scardino aus Sizilien schon sieben Jahre lang in der Schweiz. Dennoch verweigerten ihm die Genfer Behörden eine Jahresbewilligung, und zwar ohne Begründung.

Als seine Frau Antonia, die ebenfalls als Saisonnière arbeitete, ein Baby zur Welt brachte, war Scardino verzweifelt. Als Saisonnier hätte er die Schweiz nach neun Monaten verlassen müssen, ebenso seine Frau mitsamt dem Baby. Auf Gesuch hin durfte die junge Mutter dank einem Arztzeugnis ohne Saisonunterbruch in der Schweiz bleiben. Aber Vater Giuseppe musste zurück nach Sizilien und dort drei Monate warten. Das Saisonnierstatut zerriss die junge Familie. Khans Fazit aus diesen und vielen weiteren Fällen: «Der Weg zum legalen Zusammen­leben war für ausländische Familien von vielen Hindernissen gesäumt.» Praktisch schutzlos waren diese der Bewilligungsbehörde ausgeliefert.

Diese liess manchmal jegliche Humanität vermissen. So wollten die Genfer Behörden im Juli 1969 sogar einen zweieinhalb Monate alten Säugling ausweisen. Seine italienische Mutter lebte in Partnerschaft mit einem Landsmann. Dieser war in Italien noch verheiratet, konnte sich aber nicht scheiden lassen, weil Italien das Scheidungsrecht erst 1974 einführte. So war das Baby in den Augen der Behörden ein «irregulärer Aufenthalter ohne Anspruch auf Bewilligung». Und musste weg. Als der Fall publik wurde, brach eine Welle der Empörung aus. Darauf krebste der Kanton zurück und kassierte den Entscheid der Frepo. Er sei «zu hart».

LANGES WARTEN: Ein Familiennachzug war im Saisonnierstatut erst nach 18 Monaten möglich. Italienische Familie am Hauptbahnhof Zürich, 1970. (Foto: Keystone)

MÜTTER DRANGSALIERT

Besonders stark drangsalierten die oft fremdenfeindlich gestimmten Be­hörden alleinstehende Mütter mit «unehelichen» Kindern. Hier spielten konservative Wertvorstellungen mit, wonach solche Frauen «unsittlich» und «liederlich» seien. Die junge Ita­lienerin Rita Rosario, die in einem Basler Hotel als Küchenangestellte arbeitete, musste mehrere Gesuche stellen, als sie ein uneheliches Kind bekam, damit sie nicht sofort die Schweiz verlassen musste. Die Frepo verlangte, dass sie ihr Kind nach Italien bringe. Was mit dem Kind geschehe, kümmerte die Behörde überhaupt nicht. In andern Fällen setzte die Frepo hartherzig das Saisonnierstatut mit der Begründung durch, die Wohnung sei nicht geeignet, oder es fehle eine Betreuung für die Kinder.

Kein Wunder, wuchs so eine unbekannte Anzahl von Kindern im Versteckten auf. Die Familien lebten in der ständigen Angst, entdeckt und ausgewiesen zu werden. Das Unrecht, das die Schweiz diesen Leuten mit dem menschenrechtswidrigen Saisonnierstatut antat, ist bis heute ungesühnt. Historiker Khan sagt, es gebe eine Parallele zu den Verdingkindern und den Kindern der Landstrasse. Opfer seien immer sozial schwache Personen gewesen. «Die Behörden hätten sich nie getraut, so mit Kindern aus Mittelstandsfamilien umzugehen.»

Aus der Geschichte lernen: Nie wieder Saisonnierstatut!

Der Hofhistoriker der SVP, Peter ­Keller (SVP-Nationalrat und «Welt­woche»-Autor), schreibt: «Das Kontingent­system hat sich dreissig Jahre lang bewährt.» Das ist falsch und verlogen. Es hat vielmehr zu Lohndruck, Schwarzarbeit, Ausbeutung und ­Willkür geführt. Und zu menschlichen Tragödien, wie die ­historische Forschung zeigt.

SCHNÜFFELSYSTEM.
Das Saisonnierstatut wurde 1934 eingeführt. Ab 1949 wurde die maximale Aufenthaltsdauer auf 9 Monate gekürzt. 1963 führte der Bund Kontingente für die Kantone ein. Die Fremden­polizeibehörden etablierten ein Schnüffelsystem gegen illegale ­Aufenthalte. Erst 2002 fiel das ­Saisonnierstatut gänzlich weg, ­zugunsten der Personenfreizügigkeit mit der EU und den sie flankierenden Massnahmen.


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