Das offene Ohr

Corona-Risikogruppe: Muss ich trotzdem im Service arbeiten?

David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich arbeite als Serviceangestellter für ein Restaurant. Seit Ausbruch der ­Corona-Epidemie in der Schweiz hatten wir alle Kurzarbeit. Jetzt ist das Restaurant aber wieder geöffnet, und wir müssen wieder arbeiten gehen. Allerdings habe ich eine chronische Lungenkrankheit und gehöre deshalb zur Risiko­gruppe. Der Kontakt mit der Kundschaft beunruhigt mich. Muss ich wirklich ­wieder arbeiten gehen?

SCHUTZ: Corona-Risikopatienten müssen nicht im Service arbeiten, erhalten aber den vollen Lohn. (Foto: Keystone)

David Aeby: Nein. Für Ihre Tätigkeit ist Homeoffice nicht möglich. Und als Service­angestellter ist es kaum möglich, Sie vor zwischenmenschlichem Kontakt zu schützen. Deshalb dürfen Sie die ­Arbeit verweigern und von Ihrem Arbeit­geber trotzdem den vollen Lohn verlangen (Art. 10 c Covid-2-Verordnung). Sie brauchen dazu aber ein ärztliches Attest, das Ihnen bescheinigt, dass Sie zur Risikogruppe gehören und Ihnen Ihre Arbeit deswegen nicht zumutbar ist. Dieses Attest müssen Sie Ihrer Chefin vorlegen. Ihre ­Firma hat ausserdem die Möglichkeit, für Sie weiterhin Kurzarbeit zu beantragen, weil Sie zur Risikogruppe gehören.

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