Das offene OhrFerienkürzung nach längerem Ausfall: Ist das erlaubt?
Ich war letztes Jahr krank und deshalb während zweieinhalb Monaten arbeitsunfähig.

Ich bin Lehrerin, als Stellvertretung (ohne Jahresanstellung) tätig. Seit dem 13. März 2020 wird nicht mehr unterrichtet. 4 Wochen werden mir die Unterrichtsstunden gar nicht bezahlt. Die folgenden drei Wochen habe ich jedoch die Hälfte meiner fixen Arbeitszeit ausbezahlt bekommen. Ist dieses Vorgehen rechtens?