Das offene OhrGast hatte einen allergischen Schock: Hafte ich?
Ich arbeite im Service und habe einen Gast mit Weizenallergie bedient. Wie im Betrieb üblich, informierte ich bei der Bestellung des Hauptgangs die Küche über die Allergie.

Ich bin Lehrerin, als Stellvertretung (ohne Jahresanstellung) tätig. Seit dem 13. März 2020 wird nicht mehr unterrichtet. 4 Wochen werden mir die Unterrichtsstunden gar nicht bezahlt. Die folgenden drei Wochen habe ich jedoch die Hälfte meiner fixen Arbeitszeit ausbezahlt bekommen. Ist dieses Vorgehen rechtens?