Neuer Fall einer antigewerkschaftlichen Kündigung
Ist Unia-Mann Mickael Béday das letzte Opfer der Brutalo-Chefs?

Eine Schande: Die Schweiz stand wegen antigewerkschaftlicher Kündigungen auf der schwarzen Liste der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das jüngste Opfer ist ein Uhrmacher aus dem Jura.

SKANDALÖS: Uhrmacher Mickael Béday wollte eine Betriebskommission auf die Beine stellen – und wurde entlassen. (Foto: Keystone)

Mickael Béday (28) wollte eine Betriebskommission auf die Beine stellen. Und in der Uhrenfirma Dubois Dépraz SA im Vallée de Joux dafür sorgen, dass der Gesamtarbeitsvertrag auch bei Überstunden korrekt angewendet wird. Aber das missfiel der Direktion. Am 24. Juni entliess sie den Gewerkschafter aus fadenscheinigen Gründen.

Für Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), ein klarer Fall von antigewerkschaftlicher Kündigung: «Niemand darf entlassen werden, bloss weil er seine Rechte als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer wahrnimmt», kritsierte er Anfang Juli an einer Solidaritätskundgebung. Rund hundert Protestierende verlangten die Wiedereinstellung von Mickael Béday. Die Unia hat inzwischen eine Petition lanciert.

«Der fehlende Schutz hat schon viele Karrieren und Leben zerstört.»

WENDE IN SICHT

Der Fall Béday ist der jüngste in einer langen Geschichte (siehe Box). Denn die Schweiz schützt Arbeitnehmende nur höchst ungenügend vor missbräuchlicher Kündigung. Das ist der Grund, weshalb sie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) im Mai auf eine schwarze Liste gesetzt hat. Mit dem fehlenden Schutz verstösst die Schweiz gegen die ILO-Konvention Nr. 98, die sie selber ­unterschrieben hat. Die Konvention schreibt den Staaten die Wahrung der Arbeitnehmerrechte vor. Seit 2004 prangert der SGB diesen Missstand an. Sogar mit einer Beschwerde bei der ILO. Passiert ist aber nicht viel. Die Arbeitgeberverbände blockten bisher alle Verbesserungen ab.

Jetzt ist aber eine Wende in Sicht. Die Schande der schwarzen Liste hat dem Bundesrat offenbar Beine gemacht. Wirtschaftsminister Parmelin (SVP) hat einer Mediation zugestimmt: Binnen Jahresfrist sollen die Sozialpartner eine Lösung vorschlagen. Und weil die Schweiz der Mediation zugestimmt hat, ist sie nun nicht mehr auf der schwarzen Liste.

Die ILO verlangt als Standard, dass Arbeitgeber bei missbräuchlichen Kündigungen härter bestraft und die Opfer unter Umständen sogar wieder ein­gestellt werden. Luca Cirigliano vom Gewerkschaftsbund sagt: «Die Kursänderung von Bundesrat Parmelin ist erfreulich.» Der Arbeitgeberverband ist unter Druck. Er wird kaum noch länger mauern können.

Wenn ein Chef unliebsame Angestellte feuert, muss er vor Gericht mit bloss zwei bis drei Monatslöhnen Entschädigung rechnen. Maximal möglich wären sechs, was aber nie vorkommt. Das ist viel zu wenig, um wirklich abzuschrecken. Mindestens zwölf Monate müssten es gemäss Erfahrungen aus anderen Ländern sein. Im schlechtesten Fall erkennen heute die Gerichte nicht einmal einen Missbrauch an. Ihren Job aber sind die Opfer auf jeden Fall los. «Der fehlende Schutz hat schon viele Berufskarrieren und Leben zerstört», sagt SGB-Mann Cirigliano.

DAS HANDWERK LEGEN

Mehr Schutz brauchen vor allem gewerkschaftliche Vertrauensleute und Mitglieder von paritätischen Pensionskassen- oder auch von Personal- und Betriebskommissionen. Der Fall Béday zeigt’s einmal mehr: Für die Gewerkschaften wäre die Arbeit wesentlich leichter, wenn ihre Leute in den Betrieben nicht ständig in der Angst vor dem blauen Brief leben müssten. Und solchen Chefs, die ihre Untergebenen mundtot machen wollen, würde eher das Handwerk gelegt.

Was bei der Mediation herausschaut, ist offen. Auf jeden Fall bleibt den Gewerkschaften der Gang an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg offen.

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Schweiz dort eine Rüge kassierte. Letztmals war ein staatlich bestellter Vermittler 2013 am Werk: Jean-Luc Nordmann vermittelte im festgefahrenen Streit um einen neuen Gesamtarbeitsvertrag in der Maschinenindustrie. Das Vorgehen mit einer Schlichtung passt gut zur ILO: Die Uno-Organisation setzt keine Blauhelme in Marsch, sondern strebt stets eine gütliche Einigung der Sozialpartner an. Die ILO nimmt an der Mediation beratend teil.


Rausschmiss von Gewerkschaftern Hässliche Tradition

Immer wieder setzen ­Firmen gewerkschaftlich aktive Mitarbeitende vor die Tür. Die bekanntesten Fälle sind Daniel ­Suter, Marisa Pralong und Ernst Gabathuler. Sie verloren wegen ihres Einsatzes für die Kolleginnen und Kollegen bei Tamedia, Manor und bei der Maschinenbaufirma Benninger den Job. Nicht einmal das Amt als gewählte Arbeitnehmer­vertreter schützte sie vor dem Rausschmiss.

FRECHHEIT. Jüngere Fälle ­derartiger Kündigungen betreffen die US-Fastfoodkette Domino’s ­Pizza und das Spital La Providence in Neuenburg, das Streikende 2013 kurzerhand entliess. Im Jahr 2014 setzte ein Westschweizer Pflegeheim eine Angestellte auf die Strasse, weil sie sich für die Bezahlung von Überstunden ein­gesetzt hatte. Wie jetzt Mickael Béday in seiner Uhrenfirma im Jura ­(siehe oben).

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