Nach dem Frauenstreik: Gewerkschaften machen vorwärts

Für Lohngleichheit • Gegen Tieflöhne • Gegen Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Im Herbst stehen die Lohn­verhandlungen an. Die Unia hat beschlossen, diese ganz im Zeichen der Frauenlöhne zu führen. Und nicht nur das.

Unia-Chefin Vania Alleva. (Foto: Manu Friederich)

Die grosse Wucht des Frauenstreiks habe allen progressiven Kräften Energie gegeben, für die überfälligen Veränderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft weiterzukämpfen. Das sagt Unia-Chefin und SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva. Und erklärt konkret, wie:

1. FRAUENLÖHNE

Die Unia hat beschlossen, die kommenden Lohnverhandlungen ganz im Zeichen der Frauenlöhne zu führen. Es braucht eine substantielle Lohnerhöhung für Frauen und eine Aufwertung der sogenannten Frauenberufe. Denn heute arbeiten mehr als doppelt so viele Frauen in der Schweiz zu einem Tieflohn als Männer. Rund 53 Prozent der Frauen verdienen netto weniger als 4000 Franken im Monat. 70 Prozent weniger als 5000 Franken. Gleichzeitig fordern wir griffige Sanktionen gegen jene Unternehmen, die sich nicht an die Lohngleichheit halten.

2. TIEFLOHNBRANCHEN

In den letzten Jahren haben besonders die Löhne von Frauen stagniert, die in Tieflohnbranchen arbeiten. Und dort arbeiten sehr viele Frauen. Im Detailhandel etwa, der grössten Branche des Privatsektors, war die Lohnentwicklung sehr viel schwächer als in den übrigen Wirtschaftszweigen. Gleichzeitig stieg die Arbeitsproduktivität ständig, mit der Folge, dass Verkäuferinnen einem immer stärkeren Druck ausgesetzt sind. Zusätzlich zu den Lohnverhandlungen wollen wir das mit einer Kampagne und Aktionen auf der Strasse thematisieren.

3. SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ

Der Protest und die Wut über die alltägliche Abwertung der Frauen waren am Frauenstreik sehr präsent. Deshalb werden wir Gewerkschaften in allen anstehenden GAV-Verhandlungen den Schwerpunkt auf die Bekämpfung der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz legen und wirksame Präventionsmassnahmen verlangen. Zum Beispiel, dass jeder Betrieb ein Reglement gegen se­xuelle Belästigung am Arbeitsplatz erarbeitet und einführt.


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