Verdingkinder: Dringlicher Appell von Jean Ziegler

«Verbrechen gegen die Menschlichkeit kennen keine Verjährung»

Jean Ziegler

Am 31. März lief die Frist ab, um ein Entschädigungs­gesuch zu stellen. Jetzt fordert Jean Ziegler eine Fristverlängerung.

KEINE FRIST: Jean Ziegler fordert, dass ehemalige Verdingkinder auch jetzt noch entschädigt werden sollen. (Foto: Jean Revillard)

«Der grosse deutsche Dichter und Aufklärer Johann Peter Hebel schrieb: «Merke: Es gibt Untaten, über welche kein Gras wächst.» Der Umgang der Schweiz mit den Verdingkindern ist ein Musterbeispiel dafür. Den «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen» fielen im Laufe der Jahrzehnte über 300’000 Menschen zum Opfer. Auf Grundlage dieses Nazigesetzes konnten die Behörden bis 1981 Kinder ohne Gerichts­urteil aus ihrer Familie reissen und fremdplazieren. Eine uneheliche Schwangerschaft konnte ausreichend sein. Die Opfer wurden zur «Nacherziehung» in Heime und Strafanstalten verfrachtet oder Bauern als Zwangsarbeiter zur Ver­fügung gestellt. Sie wurden belästigt, geschlagen, ver­gewaltigt, sterilisiert, von jedem Bildungsweg ausgeschlossen. Man nannte sie «verwahrlost», «arbeitsscheu», «liederlich» oder «asozial». Es war ein Gesetz zum Schutz der herrschenden moralischen Ordnung und zur Ausgrenzung der wirtschaftlich ärmsten Menschen.

Mit achtzehn Jahren entliess man sie aus der Hölle, meist in ein Leben der unsäglichen materiellen Armut, der seelischen Invalidität und der Hoffnungslosigkeit. Erniedrigung und psychische Zerstörung wurden noch befördert durch einen kaum je erwähnten Tatbestand: die Straflosigkeit der Täter. Praktisch kein pädophiler Priester, kein schlagender Heimleiter, kein korrupter Amtsvormund wurde je zur Rechenschaft ­gezogen. Damit der Verbrecher tätig werden kann, muss er zuerst die Humanität seines Opfers zerstören. Das für immer vernichtete Selbstwertgefühl der ­Opfer ist auch der Grund, ­warum die Umsetzung des Entschädigungsgesetzes nur so harzig vorwärtskommt.

DRÄNGENDE PROBLEME

Am 31. März lief die gesetzlich bestimmte Frist ab, in der die Opfer der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ein Sühnegesuch einreichen konnten. Als Entschädigung, besser als «Geste», sollten sie je 25’000 Franken erhalten. Tausende ehemalige Verdingkinder reichten aber kein Gesuch ein.

Warum? Weil sie mit detaillierten Dos­siers ihre «Opfereigenschaft» hätten beweisen müssen. Zu dieser Konfrontation mit ihrer schrecklichen Vergangenheit waren sie nicht imstande. Daher das ­Paradox: Über 300 Millionen Franken nicht abgerufener Entschä­digungsgelder werden in die Bundeskasse zurückfliessen.

Warum reagiert Bundesbern nicht?

Die «Südostschweiz» ist sicher kein linkes Revoluzzerblatt. Am 16. Mai ­titelte sie in der Ausgabe Graubünden: «Wenn die Bürokratie alte Opfer zu neuen macht». Und darunter: «Wenn jetzt dem Staat nicht auf die Finger geschaut wird, gerät die Auszahlungspraxis für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zum Fiasko.» – Warum reagiert Bern nicht? Warum beschäftigt sich niemand mit der erdrückenden Belastung für die Betroffenen, ihre «Opfereigenschaft» eindeutig beweisen zu müssen?

Von den etwa 9000 Gesuchen sind mehr als 2000 Dossiers bis jetzt bearbeitet. Aber etwa 20’000 ehemalige Verdingkinder leben noch. Warum sollte es nicht möglich sein, durch eine Gesetzesreform die ­imperative Frist zur Einreichung der Gesuche aufzu­heben? Verbrechen gegen die Menschlichkeit kennen keine Verjährung.

Das zweite Problem: Schon in der Botschaft des Bundesrates vom 4. Dezember 2015 heisst es, dass der Solidaritätsbeitrag ausschliesslich den Opfern zustehe. Dieses Gebot wurde jedoch schon mehrmals gebrochen: Konkursämter und Steuerbehörden konfiszierten das Geld für die Begleichung ausstehender Schulden. Warum greift der Bund hier nicht ein?

Ein drittes Problem: Für ihre Zwangs­arbeit bei den Bauern erhielten manche Kinder ein paar Franken Lohn im Monat. Andere erhielten vom Staat eine Waisenrente. Der Direktor des Bundesamtes für Justiz, Reto Brand, sagt, der jeweilige Vormund, der diese Gelder verwaltete, sei «wenig kontrolliert» worden. Offenbar verschwanden dabei viele Gelder, nach denen die Westschweizer Opferhilfsorganisation «Agir pour la dignité» (Kämpfen für die Menschenwürde) jetzt landesweit suchen will (www.agirdignite.ch).

NICHTS IST ERLEDIGT

Gleich zu Beginn des Entschädigungsprozesses hatte die kluge Bundesrätin Simonetta Sommaruga eine inoffizielle Instanz geschaffen, den sogenannten runden Tisch. Dort kamen ehemalige Verdingkinder, Beamtinnen und Beamte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zum Gespräch zusammen. Zuletzt im Februar dieses Jahres. Seither gibt es kein Forum mehr, an dem sich die ehemaligen Verdingkinder mit den Behörden aussprechen können.

Einer der grössten Diplomaten, den die Schweiz je hatte, ist Staatssekretär Franz ­Blankart. Er sagte: «Es gibt einen ­magischen Ausdruck in der Bundes­verwaltung, und der heisst: Es ist erledigt.»

Das Nazigesetz zu den «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen» hat über Generationen das Leben von Zehntausenden wehr­loser Verdingkinder zerstört. Bern scheint heute wiederum der Verblendung des «Es ist erledigt» zu verfallen. Aber für die noch ­lebenden Opfer und ihre Nachkommen ist nach dem 31. März noch gar nichts erledigt. Kein Gras wird wachsen über die behörd­lichen Verbrechen.

Die vollständige Wiedergutmachung geht uns alle an.»

Jean Ziegler hat im work bereits mehrfach über den Skandal um die «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen» geschrieben (siehe unten).


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3 Kommentare

  1. Susanne Otter

    Leider findet das Menschenhändlertum immer eine Möglichkeit zur Strafvereitelung in eigener Sache zugunsten Eigenprofit des Vetterlitums. Lebensfresser!!! Verjährung kann in Anbetracht der Strafvereitelung nicht eintreten!!!

  2. Gabriela Merlini

    Zwei Chancen sehe ich noch; Fristverlängerung und Ausweitung auf alle, die nach 1981 nach „alten“ Armengesetzen versorgt wurden. Leider konnte sich die Landesgeschäftsleitung nicht dazu durchringen, solche Willkürgesetze als das zu bezeichnen, was sie sind: Unrecht. So konnte in Betroffene und Opfer geteilt werden, so wurden wir in die Bringschuld verfügt, bleiben Bittsteller. Und damit ist nun der Fachbereich im BJ noch Jahre beschäftigt. Wir aber, werden weiterhin nicht schweigen, jedoch medial meist verschwiegen. Und was die wissenschaftliche Aufarbeitung betrifft, sollen wir i.a.R. Zaungäste oder Gegenstand sein. In den „ethischen Anforderungen“ des NFP 76 steht: „Hingegen dürfen die Kontaktadressen von Opfer von FSZM, die im Rahmen eines Gesuches für einen Solidaritätsbeitrag oder eines Soforthilfegesuchs ihre Koordinaten zum Zweck der wissenschaftlichen Aufarbeitung freigegeben haben, an Forschende weitergereicht (sic!) werden. Der Fachbereich für Fürsorgerische Zwangsmassnahmen (Bundesamt für Justiz) verfügt über diese Informationen.“
    Und genau so ist die Haltung; wir sind keine Menschen, wir können weiter gereicht werden, als wären wir ein rohes Ei. Ich wies die Verantworlichen des NFP 76 auf diesen Sprachgebrauch hin, erhielt keine eingehende Antwort. Wenn dies die ethischen Grundsätze sind? Und selbstverständlich verfügen wir nicht über die nötigen Qualifikationen um auf Augenhöhe mitarbeiten zu können. Nein, wir müssen Akten suchen, unsere Opfereigenschaft beweisen, alles gratis, während mit dieser Aufarbeitung viele Stellen geschaffen wurden, wird nicht mal nach unserem Potential gefragt, wird unsere Aufarbeitungsarbeit in keiner Art und Weise gewürdigt und honoriert (Ausnahme ist die UEK Adm. Versorgung). Wir aber haben m.E. den härtesten und gefährlichsten Teil zu erarbeiten, und die Wirkung zeigt sich bereits bei vielen von uns. Wir werden krank, sterben mitunter.
    Gabriela Merlini
    Präsidentin für einen Verein aussergewöhnlicher Strategien
    http://www.archiv-as.ch

  3. Bachmann Dölf

    Der Artikel von Jean Ziegler trifft einmal mehr ins Schwarze. Auch ich bin ein Verdingkind. Und auch mir wurde das Geld von meinem Vormund gestohlen, d.h. verprasst!
    Mein ganzer Lohn bevor ich volljährig aus der Vormundschaft entlassen wurde, wurde von meinem Amtsvormund „Dr. Karl Hauri“ seines Zeichens Bezirksgerichtspräsident in Zofingen (ermordet von einem Mündel am 17. Juni 1964 im Gerichtssaal in Zofingen; she. Bericht im Blick vom 18. Juni 1964) mit seinen Zechkumpanen verprasst*.
    *für diese Behauptung habe ich keinen Beweis! Sicher ist aber, dass kein Rappen mehr auf diesen Sparbüchlein war als ich, nach Entlassung aus der Vormundschaft, danach fragte. Auch neuere Nachforschungen bringen keine weiteren Erkenntnisse zutage.
    Diese obgenannten und weitere Tatsachen finden sich in meiner Autobiografie „z’friede sii“
    „erschienen 2013“

    Danke für Ihren Kommentar Herr Dr. Ziegler

    Igis, 13. 07. 2018; gez. Dölf Bachmann

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