Das offene Ohr

Keine Ersatz­arbeit: Erhalte ich trotzdem meinen Lohn?

Nicole Debrunner von der Unia-Arbeitslosenkasse ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Seit über 10 Jahren arbeite ich beim gleichen Arbeitgeber. Nun wurde ich leider für längere Zeit krank und darf gemäss Arztzeugnis in Zukunft keine schweren Lasten mehr tragen. Zwar habe ich von meiner Firma eine Tätigkeit verlangt, die an meine Beschwerden angepasst ist, jedoch kann sie mir keine Ersatzarbeit anbieten und weigert sich, mir weiterhin den Lohn zu zahlen. Ist ihr Vorgehen korrekt?

ARBEITEN TROTZ SCHMERZEN: Das muss nicht sein. Die Firma sollte Ihnen eine Ersatzarbeit anbieten. (Foto: Fotolia)

Nicole Debrunner: Nein. Ihre Firma muss Ihnen auch dann den Lohn zahlen, wenn sie Ihnen keine Ersatz­arbeit anbieten kann. Denn der sogenannte Lohnfortzahlungsanspruch besteht auch bei einer bloss arbeitsplatz­bezogenen Arbeitsunfähigkeit. Das heisst, wenn Sie nur in Bezug auf Ihre konkrete Stelle nicht mehr arbeiten können, im übrigen aber ganz normal einsatzfähig sind. Sie müssen daher klären, ob Sie Ihre Arbeit gemäss Vertrag nach wie vor ausüben können oder nicht. In Ihrem Fall ist dies nicht möglich. Deshalb kann Ihnen die Firma andere Arbeiten oder einen anderen Arbeitsplatz zu­teilen. Wenn das in Ihrer Firma nicht möglich ist, haben Sie trotzdem Anspruch auf Ihren vollen Lohn.

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