SDA: Arbeitskampf wirft Schlaglicht auf stossende Versicherungslücke

Ü58 in der Pensionskassen-Falle

Patricia D'Incau

Wer im Alter die Stelle verliert, fällt womöglich in ein Pensionskassenloch. Das droht jetzt auch mehreren langjährigen Mitarbeitenden der Nachrichtenagentur SDA.

RAV STATT RENTE: Das droht elf langjährigen SDA-Mitarbeitenden. (Foto: Peter Schneider / Keystone)

Eiskalt wollte CEO Markus Schwab die Abbaupläne der Verleger umsetzen: Kosten drücken, Stellen streichen, Leute entlassen. Und das alles auf einen Schlag. Der mutige Streik der Angestellten der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) hat ihm aber vorläufig einen Strich durch die Rechnung gemacht. Diese wollen sich nicht einfach abservieren lassen. Sie zwangen Schwab und den Verwaltungsrat an den grünen Tisch. Jetzt laufen Verhandlungen.

LÖSUNG IM GESETZ?

Der Arbeitskampf bei der SDA wirft auch ein Schlaglicht auf ein lange vernachlässigtes Problem der zweiten Säule: Wer mit 58 oder 60 ent­lassen wird und keine Stelle mehr ­findet, fällt aus der Pensionskasse. Genau das droht jetzt jenen elf SDA-Mitarbeitenden, die 60 und mehr Jahre alt sind. Kaltblütig will sie Chef Schwab in die Arbeitslosigkeit schicken. RAV statt Rente. Dort können die Betroffenen zwar Arbeitslosengeld beziehen. Doch der Versicherungskonzern Swisslife, bei dem sie ihre Pensionskasse haben, setzt sie vor die Tür, wenn sie den Job verlieren. Sie müssten dann ihr Altersguthaben bis 65 auf einem Freizügigkeitskonto parkieren. Oder die Rente vorbeziehen, mit entsprechend grossen Einbussen.

SDA-Redaktor Werner Marti * sagt zu work: «Uns drohen grosse Verluste bei der Rente.» Der langjährige Mitarbeiter sorgt sich um seine Familie mit den drei Kindern, das älteste ist erst 12. Zwar kann er mit Geld aus einem Sozialplan rechnen, doch wie viel das ist, steht in den Sternen. Könnte er weiter einzahlen, wäre sein Verbleib in der Pensionskasse gesichert. Er hat ausgerechnet, dass bei seiner BVG-Rente mehrere Tausend Franken pro Jahr fehlen. Für die Betroffenen der SDA hängt alles davon ab, ob sie eine passable Lösung zur Frühpensionierung durchsetzen können. Ein Angebot, das einsichtige Arbeitgeber von selbst machen. Und auf das langjährige Mitarbeitende auch ein moralisches Anrecht haben. Die Mittel wären vorhanden: Die Nachrichtenagentur sitzt auf satten Reserven von fast 19 Millionen Franken, die sie im Lauf der Jahre aufgehäuft hat. Doch diese wollen die Verleger, welche Aktionäre der SDA sind, für sich selbst.

«Die Versicherungslücke müssen wir per Gesetz aus der Welt schaffen.»

In dieser Pensionskassenfalle sitzen in der Schweiz rund zehntausend Personen. Sie sind über 58, entlassen und arbeitslos. Das zeigt die Statistik. Pensionskassenexperte Urban Hodel sagt dazu: «Diese Versicherungslücke ist bekannt, aber niemand hat das Problem bisher gelöst.» Schon lange fordern Fachleute wie Hodel eine gesetzliche Lösung. Allen voran der Gewerkschaftsbund. Er machte bei der letzten AHV-Revision Druck, dass Arbeitnehmende den Rentenanspruch behalten, auch wenn sie arbeitslos sind und keine Sparbeiträge mehr leisten können. Das ist wichtig: Oft müssen ältere Arbeitslose grosse Teile ihres Altersguthabens aus der ehemaligen Pensionskasse verbrauchen, um bis 65 über die Runden zu kommen. So ist das Kapital, das eigentlich für nach der Pensionierung vorgesehen war, schon vorher weg.

NOVARTIS MACHT’S VOR

Rentenminister Alain Bersets Altersvorsorge 2020 hätte eine Lösung ­gebracht. Sie sah vor, dass der Rentenanspruch bleibt und der Zwang wegfällt, das Kapital zu beziehen. Doch die Vorlage ging im letzten September bachab, wenn auch knapp. Hodel, der das gewerkschaftsnahe PK-Netz leitet, sagt: «Es führt kein Weg daran vorbei, diese Lücke auf dem Gesetzesweg zu beseitigen.»

Einen neuen Anlauf unternimmt jetzt die Basler Nationalrätin Silvia Schenker (SP). Bei der laufenden Revision der Ergänzungsleistungen beantragt sie eine gesetzliche Grundlage, die es über 58jährigen erlauben soll, als Arbeitslose bei der Pensionskasse zu bleiben. Sie könnten dann mit 65 eine BVG-Rente beziehen – auch wenn diese kleiner ausfällt, weil sie keine Beiträge mehr einbezahlt haben.

In Pensionskassen, in denen die Gewerkschaften gut vertreten sind, haben aktive Stiftungsrätinnen und -räte die fragliche Versicherungs­lücke bereits schliessen können. Dies sei den Kassen durchaus erlaubt, sagt Experte Hodel. Zum Beispiel Novartis: Versicherte des Pharmakonzerns können zeitlich unbeschränkt und ohne Beitragsleistungen in der Kasse bleiben – eine grosse Ausnahme.

* Name geändert

2 Kommentare

  1. Nicola Meier

    Der Sachverhalt wurde nicht abschliessend recherchiert. Wer seine Stelle verliert, kann sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung anschliessen. Diese wandelt das BVG-Guthaben bei Pensionierung in eine Rente und zwar zum gesetzlichen Umwandlungssatz von im Vergleich sehr hohen 6.8%. Zwar betrifft es nur die obligatorischen Gelder. Doch ist es aber nicht so, dass diese Menschen im Hinblick auf eine Altersrente krass benachteiligt werden und vor dem Nichts stünden, wie man nach dem Lesen des Berichts glauben könnte.

    • Patricia D'Incau

      Guten Tag Herr Meier

      Sie haben recht, die Stiftung Auffangeinrichtung bietet jenen Personen eine Möglichkeit, die aus der Pensionskasse austreten müssen und später eine Rente beziehen möchten. Wie Sie erwähnt haben, wird der Umwandlungssatz von 6.8 Prozent angewendet. Das sind die Vorteile der Stiftung.

      Allerdings schützt auch diese Variante nicht von finanziellen Einbussen. So müssen die Betroffenen bis zum Rentenalter die Pensionskassenbeiträge selbst bezahlen – und zwar nicht nur Ihren Anteil, sondern auch denjenigen, den normalerweise der Arbeitgeber übernimmt. Immerhin werden die Beiträge nur nach dem gesetzlichen Minimum erhoben, also derzeit basierend auf einem versicherten Lohn von 60’000 Franken und nicht mehr auf den bisherigen, allenfalls höheren Lohn. Trotzdem werden so jährlich mehrere Tausend Franken an Sparbeiträgen fällig. Dazu kommen Verwaltungskosten.

      Zu beachten ist zudem (wie Sie ebenfalls erwähnt haben): Wer aus der bisherigen Kasse ein Guthaben mitbringt, das über dem Obligatorium liegt, muss den überschüssigen Teil auf einem Freizügigkeitskonto deponieren.

      Ausserdem gilt auch bei der Auffangeinrichtung: Wird vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters eine Rente bezogen, fällt der Umwandlungssatz tiefer aus. Zudem werden die Arbeitslosentaggelder um den Rentenbetrag gekürzt.

      Kurzum: Sich für die Stiftung Auffangeinrichtung zu entscheiden, kann sich – je nach individueller Situation – lohnen. Allerdings ist dies keine Lösung für Alle, sondern vor allem für jene, die es sich finanziell leisten können, sowohl die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge plus Verwaltungskosten zu bezahlen.

      für die Redaktion,
      Patricia D’Incau

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