Das offene Ohr

Sonntagsarbeit: Erhalte ich Lohn­zuschlag?

Mirjam Brunner vom Service Arbeitszeit beantwortet Fragen zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung.

Einmal pro Monat arbeite ich am Sonntag. Für die Sonntagsarbeit erhalte ich keinen zusätzlichen Lohn. Eine Bekannte, die normalerweise von Montag bis Freitag arbeitet, hat im Dezember ausnahmsweise an zwei Sonntagen gearbeitet. Dafür hat sie 50% Lohnzuschlag erhalten. Nun frage ich mich, ob ich von meinem Chef auch verlangen könne, dass ich für die Arbeit am Sonntag mehr Lohn erhalte.

LOHN. Wer regelmässig am Sonntag arbeitet, bekommt keinen Zuschlag. (Foto: Fotolia)

Mirjam Brunner: Leider nein. Das Gesetz unterscheidet zwischen «vorüber­gehender Sonntagsarbeit» und «dauernder oder regelmässig wiederkehrender Sonntagsarbeit». Nur für die «vorüber­gehende Sonntagsarbeit» ist ein Lohn­zuschlag von 50% vorgesehen. Dies ist der Fall bei sporadischen Einsätzen an nicht mehr als sechs Sonntagen im Jahr. Da Sie aber an mehr als sechs Sonn­tagen im Jahr arbeiten, gelten für Sie die Regeln für «regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit». Diese sehen keinen Lohnzuschlag vor. Wenn in Ihrem Einzelarbeitsvertrag oder Gesamtarbeits­vertrag nichts anderes steht, gibt es also für Sie keinen Lohnzuschlag. Selbstverständlich haben Sie jedoch Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn Sie am Sonntag arbeiten.

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