Das offene Ohr

Zeiterfassung: Ist ein pauschaler Pausenabzug erlaubt?

Igor Zoric vom Service Arbeitszeit beantwortet Fragen zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung.

Ich arbeite mit flexiblen Arbeitszeiten im Gleitzeitmodell. Unsere Arbeitszeit wird elektronisch erfasst. In der Regel arbeite ich 8 Stunden pro Tag und nehme über Mittag eine halbe Stunde Pause. In Ausnahmefällen muss ich mehr als 9 Stunden arbeiten. Das Arbeitsgesetz schreibt in diesem Fall mindestens eine Stunde Pause vor. Das Zeiterfassungssystem zieht mir deshalb eine weitere halbe Stunde Pause ab – obwohl ich sie gar nicht machen konnte. Mein Chef sagt: «Gesetz ist Gesetz. Nach 9 Stunden wird eine zusätzliche halbe Stunde Pause abgezogen.» Ist das korrekt?

Pausen bei der Arbeit: Sind ein Muss. Sie dürfen aber nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden, wenn sie bezogen werden konnten. (Foto: Fotolia)

IGOR ZORIC: Nein. Das Arbeitsgesetz dient dazu, Arbeitsüberlastung zu vermeiden und so Ihre Gesundheit zu schützen. Falsche Angaben zu Pausen sind nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass Sie Ihre Pausen beziehen können und dass diese korrekt dokumentiert werden. Zieht Ihnen das Zeiterfassungssystem automatisch Pausen von der Arbeitszeit ab, die Sie gar nicht nehmen konnten, so sollten Sie das korrigieren lassen. Zudem richten sich in Ihrem Fall eines Gleitzeitmodells die Pausen nach der durchschnittlichen täglichen Sollarbeitszeit. Dies regelt die Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes im Artikel 18 Absatz 4. Angenommen, Ihre Sollarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Falls Sie nun in einem Ausnahmefall an einem Tag mehr als 9 Stunden arbeiten, richtet sich Ihre Mindestpause trotzdem nach der Sollarbeitszeit. Das ist bei 8 Stunden eine halbe Stunde Pause pro Tag. Ist absehbar, dass Sie über einen längeren Zeitraum mehr als 9 Stunden arbeiten müssen, so ist klar, dass Ihnen dann eine Stunde Pause pro Tag zusteht.

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