Das offene Ohr

Mutterschaftsurlaub: Bekomme ich bei einem Unfall zusätzliches Geld?

Myriam Muff von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich habe noch drei Wochen Mutterschaftsurlaub. Wegen eines Verkehrsunfalls vor drei Tagen hat mich mein Arzt voraussichtlich für 4 Wochen arbeitsunfähig geschrieben. Bekomme ich ab sofort auch noch Taggelder aus der Unfallversicherung (ich bin über mein Arbeitsverhältnis auch für Nichtberufsunfall versichert)?

Taggelder: Im Mutterschaftsurlaub gibt’s kein Geld von der Unfallversicherung. (Foto: Pixabay)

MYRIAM MUFF: Nein. Laut Erwerbsersatzgesetz (Artikel 16 g lit. c) schliesst die Mutterschaftsentschädigung den Bezug von Taggeldern der Unfallversicherung aus. Ein Unfall während der «Laufzeit» der Mutterschaftsentschädigung löst also keine Taggeldleistungen der Unfallversicherung aus. Die Mutterschaftsleistungen werden weiter ausgerichtet und laufen während der normalen Dauer von 14 Wochen. In Ihrem Fall heisst das konkret: Sie erhalten noch während dreier Wochen die Mutteschaftsentschädigung. Danach erhalten Sie während einer weiteren Woche Taggelder der Unfallversicherung (oder länger, sofern Sie ein weitergehendes Arztzeugnis vorweisen können). Falls bei Geburt eines Kindes bereits Taggelder aus der Unfallversicherung ausgerichtet werden, entspricht die Mutterschaftsentschädigung während der Unfalldauer mindestens dem bisher bezogenen Taggeld der Unfallversicherung.

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