Das offene OhrIV-Rente reicht nicht zum Leben: Wann kann ich Hilfe beantragen?
Aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung konnte ich keinen Erwerb mehr erzielen und wurde mir eine halbe Invalidenrente zugesprochen.

Wenn meine Frau und ich Ergänzungsleistung beziehen würden muss unsere Tochter später dafür aufkommen.In dem Haus wo wir wohnen habe wir das Nutz Niessrecht.Zins und Amortisation läuft auf meine Frau und mich. Nutzniessgeberin ist die Tochter.