Das offene Ohr
Ferien: Warum zieht mir die Arbeitslosenkasse so viel ab?

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Nataša Mirković von der Unia-Arbeitslosenkasse ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich beziehe seit Juli 2025 Arbeitslosenentschädigung. Seit Februar 2026 arbeite ich im Stundenlohn ohne fixe Stunden. Der Lohn wird mir monatlich als Zwischenverdienst abgezogen. Im August 2026 war ich zwei Wochen in den Ferien und habe daher viel weniger Stunden und Lohn als üblich. Doch die Arbeitslosenkasse zieht mir trotzdem viel mehr ab. Darf sie das? 

FERIENENTSCHÄDIGUNG: So funktioniert die Berechnung. (Foto: Adobe Stock)

Nataša Mirković: Ja. Im Stundenlohn setzt sich Ihr Verdienst grundsätzlich aus einem Grundlohn und einer Ferien- und Feiertagsentschädigung zusammen – andere Zuschläge sind auch möglich. Oft werden Ferien und Feiertage anteilsmässig pro Monat vergütet und nicht erst ausbezahlt, wenn eines der Ereignisse eintrifft. Im Zwischenverdienst wird die Ferienentschädigung bei Stundenlöhnern ohne fixe Stunden erst zum Zeitpunkt eines Ferienbezuges berücksichtigt. Das bedeutet, der Ihnen monatlich angerechnete Zwischenverdienst fällt um den Anteil der Ferienentschädigung tiefer aus als Ihr effektives Einkommen. Die Ferienentschädigung wird zurückbehalten bzw. gesammelt bis zu einem Ferienbezug. Wenn Ferien bezogen werden, wird für diese Zeit die zurückbehaltene Ferienentschädigung aufgerechnet. Entsprechend fällt in einem solchen Monat der anrechenbare Zwischenverdienst höher aus als der effektiv erzielte Verdienst beim Arbeitgeber. 


Auszahlung: Habe ich zu viel erhalten?

Während meiner Arbeitslosigkeit hatte ich zwei Arbeitsverhältnisse im Stundenlohn ohne fixe Stunden. Zwischen den Arbeitsverhältnissen lagen mehrere Monate, in denen ich voll arbeitslos war. Beide Arbeitsverhältnisse wurden als Zwischenverdienst berücksichtigt. Das zweite habe ich bereits nach zwei Monaten gekündigt, weil ich eine Festanstellung gefunden habe. Im letzten Monat hatte ich noch drei Wochen Ferien bezogen. Ich glaube, die Arbeitslosenkasse hat viel zu viel Ferienentschädigung angerechnet. Kann das sein?

Nataša Mirković: Ja. Der Anteil der Ferienentschädigung wird bei der Anrechnung von Zwischenverdiensten im Stundenlohn ohne fixe Stunden erst mal vom Verdienst in Abzug gebracht und bei einem Ferienbezug aufgerechnet. Sie erwähnen, während des Leistungsbezugs bei der Arbeitslosenversicherung zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse im Stundenlohn gehabt zu haben. Innerhalb einer laufenden Rahmenfrist werden alle in Zwischenverdiensten erarbeiteten Ferienentschädigungen angerechnet. Auch wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen eine Lücke bestand, wird die erarbeitete und noch nicht bezogene Ferienentschädigung aus dem ersten Arbeitsverhältnis bei einem Ferienbezug im zweiten Arbeitsverhältnis mit berücksichtigt. Somit wurde bei den drei Wochen Ferien auch Ferienentschädigung berücksichtigt, die aus Ihrem vorherigen Arbeitsverhältnis stammt. Relevant ist lediglich, dass Sie zum Zeitpunkt des Ferienbezuges in einem Arbeitsverhältnis standen. Auch wenn Sie die Anstellung im Stundenlohn bereits gekündigt hatten, fand der Ferienbezug noch während der Kündigungsfrist und somit noch im Arbeitsverhältnis statt.

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