Bilaterale III
Ständerat erwischt beim Lohnschutz die Kurve

Der Ständerat hat das Lohnschutzpaket integral übernommen. Das ist ein wichtiger Schritt. Doch anderswo hat die Mehrheit der kleinen Kammer zweifelhaft bis falsch entschieden. Jetzt ist der Nationalrat am Zug.

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GROSSAUFGEBOT DES BUNDESRATES BEI DER EU-DEBATTE: (v.l.) Guy Parmelin (SVP), Ignazio Cassis (FDP) und Beat Jans (SP) in der Kleinen Kammer. (Foto: Keystone)

Im August sah es noch düster aus. Die bürgerliche Mehrheit der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S) hatte das Lohnschutzpaket zu den Bilateralen III zerzaust. Sie wollte die Kaution für EU-Firmen behalten, die verschärfte Haftung der Erstunternehmen für ihre Subunternehmen streichen und den besseren Kündigungsschutz für Personalvertreterinnen und -vertreter kippen. Und sie teilte schon fast trotzig mit, dass sie den Widerspruch zum Verhandlungsresultat mit der EU «in Kauf» nehme. FDP-Vertreter und Teile der Mitte hatten sich in den SVP-Seitenwagen gesetzt.

Jetzt hat der Ständerat die Kurve erwischt. Die Mehrheit hat die Fehlentscheide seiner Kommission korrigiert und das Lohnschutzpaket mit allen 14 Massnahmen übernommen, die Gewerkschaften, Arbeitgeber und Bundesrat ausgearbeitet haben. Das ist ein wichtiger und nötiger Schritt, denn dieses Paket sichert den Schweizer Lohnschutz dort innenpolitisch ab, wo er von den Bilateralen III geschwächt wird.

Massnahme 14 bleibt

Am meisten zu reden gab die sogenannte Massnahme 14: der bessere Schutz von gewählten Personalvertreterinnen und -vertretern vor missbräuchlichen Kündigungen. Sie gilt nur in Betrieben ab 50 Beschäftigten und sieht vor allem eine Aussprache vor einer Kündigung vor. Der Gewerbeverband hatte dagegen Stimmung gemacht, der Arbeitgeberverband hatte seinen Widerstand unlängst aufgegeben. Im Ständerat setzte sich die Massnahme mit 26 zu 19 Stimmen durch. Damit ist der gefährlichste Angriff auf das Lohnschutzpaket vorerst vom Tisch. Auch Mitte- und FDP-Vertreter stimmten zu, ebenso Mauro Poggia, der in der SVP-Fraktion politisiert. Wirtschaftsminister und Bundespräsident Guy Parmelin erinnerte daran, dass die Schweiz damit auch eine Forderung der Internationalen Arbeitsorganisation erfüllt. Zu ihrer Umsetzung hat sie sich längst verpflichtet.

Trotzdem zeigte die Debatte, wie umstritten selbst dieser bescheidene Schutz noch immer ist. Dabei ist die Sache einfach: Die Personalvertreterinnen und -vertreter schauen im Betrieb genau hin, ob Löhne und Arbeitsbedingungen korrekt sind. Stellen sie Probleme fest, müssen sie eingreifen können, ohne um ihre Stelle fürchten zu müssen. Wer den Lohnschutz ernst nimmt, braucht Leute im Betrieb, die sich trauen, den Mund aufzumachen.

Auch bei der Kaution folgte der Rat nicht seiner Kommission. Bundespräsident Parmelin und Aussenminister Ignazio Cassis hatten klargemacht, dass die Pläne der bürgerlichen Kommissionsmehrheit dem Verhandlungsresultat widersprechen und neue Verhandlungen an diesem Punkt unrealistisch sind. Damit bleibt es beim Kompromiss der Sozialpartner: weniger Kautionen, dafür eine verschärfte Haftung der Erstunternehmen.

Zurück zum Saisonnierstatut?

So weit, so vernünftig. Doch an anderen Stellen hat der Ständerat das Paket verschärft, und zwar teils gegen die ausdrücklichen Warnungen des Bundesrates. Allen voran mit der neuen «Zuwanderungsabgabe». Ruft der Bundesrat die Schutzklausel an, sollen Firmen für jede im Ausland rekrutierte Arbeitskraft mindestens 4000 Franken pro Jahr bezahlen. Für volljährige Familienangehörige, die mitkommen, sollen die Familien selbst zur Kasse gebeten werden. Und der Bundesrat soll neu verpflichtet werden, die Schutzklausel anzurufen, sobald bestimmte Kennzahlen erreicht sind.

Für den SGB ist die Abgabe ein Fehlentscheid. Einige Länder in Asien kennen solche Abgaben schon länger. Die Erfahrungen sind schlecht: mehr Schwarzarbeit, mehr prekäre Jobs, mehr Lohndruck. Und oft wälzen die Firmen die Abgabe auf die Arbeitnehmenden ab. In der Schweiz wird das nicht anders sein. Besonders stossend ist die konkrete Ausgestaltung: Bei Kurzaufenthalten wird die Abgabe nicht fällig. Das schafft einen Anreiz, Menschen nur noch befristet zu holen. Das erinnert fatal an das unmenschliche Saisonnierstatut. Dabei müssten eigentlich alle wissen, dass dieses sozial katastrophal und wirtschaftlich schlecht war.

Dazu kommen weitere Nadelstiche: EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen für eine Aufenthaltsbewilligung zwingend einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Dies, obwohl die Kantone eine solche Pflicht ablehnen und der Bundesrat warnte, die EU könnte deswegen die Balance des ganzen Pakets in Frage stellen. Die Mehrheit kam nur dank dem Stichentscheid von Ständeratspräsident Stefan Engler zustande. Und wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezieht, soll grundsätzlich kein Gesuch um Daueraufenthalt stellen dürfen. Auch das ist laut Bundesrat nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar.

Nicht jede Stimme gleich viel wert

Die Mehrheit des Ständerates will für die Bilateralen III eine höhere Hürde als für die Bilateralen I und II. Nämlich das zusätzliche Ständemehr. Und der Ständerat will dieses doppelte Mehr gleich auf zwei Wegen absichern: primär über eine neue Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung. Damit würde die Genehmigung der Bilateralen III selbst Verfassungsrang erhalten und müsste zwingend von Volk und Ständen angenommen werden. Falls dieser Weg scheitert, soll als zweite Variante ein obligatorisches Referendum «sui generis» zum Zug kommen. Das ist lateinisch und heisst so viel wie «eigener Art». Für Volksabstimmungen gibt es in der Verfassung klare Regeln. Ein Referendum sui generis dagegen wird extra für eine einzige Vorlage gebastelt.

Das Ständemehr gehört zum föderalistischen Kompromiss von 1848. Es sollte die Kantone insbesondere bei Verfassungsänderungen vor einer weitergehenden Zentralisierung schützen. Bei den Bilateralen III geht es nach Auffassung des Bundesrates und der Mehrheit der Kantonsregierungen nicht um einen solchen Fall: Die Schweiz tritt keiner supranationalen Gemeinschaft bei, sondern führt den bilateralen Weg weiter. Gerne wird behauptet, das Ständemehr verleihe einem Entscheid eine besondere demokratische Legitimation. Das Gegenteil ist richtig: Beim Ständemehr zählt eine Stimme in Glarus oder Uri rund 36 Mal mehr als eine Stimme in Zürich. Für einen Glarner Nein-Sager müssten also 36 Zürcherinnen ein Ja einlegen. Das Paket könnte so trotz einer deutlichen Mehrheit der Stimmenden scheitern. Genau darauf setzen SVP & Co.

So geht es weiter

Als nächstes berät der Nationalrat die Bilateralen III, wohl schon in der Wintersession im Dezember. Danach müssen die beiden Kammern ihre Differenzen bereinigen. Ob die Stimmberechtigten noch vor den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2027 abstimmen können, ist offen. Für einen Termin im Juni 2027 müsste vieles zusammenpassen: eine rasche Traktandierung, wenige Differenzen zwischen den Räten und die Frage des Ständemehrs. Muss das Paket ohnehin obligatorisch vors Volk, entfällt die Unterschriftensammlung, und ein Abstimmungstermin lässt sich schneller festlegen. Im Herbst 2027 finden wegen der Wahlen keine Abstimmungen statt.

Für die Gewerkschaften war und ist die Linie klar: Sie unterstützen den bilateralen Weg, weil die Schweiz auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen ist. Gerade in einer Zeit geopolitischer Umbrüche und wachsender Unsicherheit im Welthandel. Aber sie können nur Ja zu den Bilateralen III sagen, wenn diese im Interesse der Lohnabhängigen sind. Beim Lohnschutz hat der Ständerat die Kurve erwischt. Ob seine übrigen Änderungen Bestand haben, entscheidet jetzt zuerst der Nationalrat.

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