Das steht im Gesetz
Gibt es das, Hitzefrei?

Zu heiss zum Arbeiten: Gefühlt waren wir die letzten Wochen wohl alle an diesem Punkt. Doch gibt es ein Recht, die Arbeit niederzulegen wegen der Hitze? 

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ABKÜHLUNG: Ab ins Wasser. (Foto: Canva)

Zuerst die schlechte Nachricht: Eine Temperaturobergrenze zum Arbeiten sieht das Schweizer Arbeitsrecht nicht vor. Es gibt also kein «Hitzefrei». Die gute: Es gibt rechtliche Grundlagen zum Raumklima und zur Gesundheit, in denen Schutzmassnahmen definiert sind. So steht im Schweizer Arbeitsgesetz:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hält fest, dass die Arbeitgeberin grundsätzlich «basierend auf einer Risikoanalyse» entscheiden muss, «welche Massnahmen angebracht sind, um die Arbeitsbedingungen erträglich zu gestalten und die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen» (rebrand.ly/seco-hitze). Doch was heisst das konkret? 

Auf dem Bau

Wer draussen arbeitet, ist der Hitze besonders ausgeliefert. Deshalb kämpft die Unia schon lange für mehr konkrete Regeln, was den Gesundheitsschutz auf dem Bau betrifft. Und einiges hat sie erreicht, um die Bauarbeiter vor klimatischer Belastung so gut wie möglich zu schützen (mehr dazu hier). 

Im Innern

Auch in Innenräumen kann die Hitze sehr belastend sein. Der Betrieb ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeitenden mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Das kann zum Beispiel sein, mit einer Klimaanlage heisse Räume zu kühlen oder, wo möglich, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Tut die Firma zu wenig für den Gesundheitsschutz, sollten Sie sich an das kantonale Arbeitsinspektorat wenden (rebrand.ly/arbeitsinspektorate). Das Seco hat auch speziell für Innenräume Empfehlungen für konkrete Massnahmen herausgegeben (rebrand.ly/seco-klima): Zum Beispiel sollte die Raumtemperatur je nach Art der Arbeit zwischen 16 und 23 Grad betragen, an Hitzetagen höchstens 26 Grad. Nicht zu arbeiten ist aber nicht erlaubt, ausser für Schwangere und Stillende: Sie dürfen ab einer Raumtemperatur von 28 Grad zu Hause bleiben. 

In der Schule

Kein Mythos: Es gab tatsächlich mal «Hitzefrei» an Schweizer Schulen. Die Regel, dass Kinder ab einer gewissen Temperatur nach Hause geschickt werden, wurde aber nach und nach überall abgeschafft, zuletzt im Kanton Basel-Stadt (2003). Da die Schulen eine Obhutspflicht haben, dürfen sie Kinder nicht vorzeitig gehen lassen. Der Dachverband der Lehrpersonen fordert verbindliche Regeln für Hitzetage (rebrand.ly/Lch-positionspapier). Konkret sollen 26 Grad als verbindlicher Grenzwert eingeführt werden. Reichten Massnahmen wie Nachtauskühlung und Begrünung nicht aus, solle es Schulen möglich sein, auf aktive Raumkühlung auszuweichen. 

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