Extreme Hitze auf dem Bau
«Wenn nötig, setzen wir die Schutzmassnahmen zusammen mit den Bauleuten durch»

Die Temperatur steigt und steigt – und damit auch die Gefahren für die Büezerinnen und Büezer auf dem Bau. Die Unia wird auf den Baustellen unterwegs sein und eine konsequente Umsetzung der Schutzmassnahmen einfordern.

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ABKÜHLUNG: Für die Bauleute ist Hitze eine starke Belastung. (Foto: Keystone)

Der Sommer meldet sich zurück und wir erwarten in der Schweiz Temperaturen von über 30 Grad. Unter diesen Bedingungen leisten Bauarbeiter schwere körperliche Arbeit. Die Gluthitze ist dabei nicht nur belastend, sondern eine akute Gefahr für die Gesundheit und Arbeitssicherheit. Denn:

  • Extreme Hitze kann zur Dehydrierung, Sonnenstich und Hitzeschlag führen.
  • Jährlich erkranken rund tausend Büezer an berufsbedingtem Hautkrebs.
  • Das Unfallrisiko auf Baustellen steigt an Tagen mit über 30 Grad um satte sieben Prozent, schreibt die Suva.

Angesichts der Klimaerhitzung nimmt diese Gefahr von Jahr zu Jahr zu. Bereits im Mai dieses Jahres wurden Rekordtemperaturen erreicht. Die Unia setzt sich seit Jahren für klare Regeln bei extremer Hitze auf dem Bau ein. Dieses Engagement hat bereits erste Fortschritte bewirkt. Folgende Rechte können die Bauleute einfordern:

  • Der Arbeitgeber muss durchgehend Trinkwasser zur Verfügung stellen (entweder Flaschen oder Trinkwasseranschluss). 
  • Die Firma ist verpflichtet, Schutzmittel wie Sonnencrème oder Schutzkleidung bereitzustellen.  
  • Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass beschattete Pausenorte vorhanden sind. 
  • Die Arbeit ist wo möglich den Temperaturen anzupassen (z.B. Überstunden vermeiden, möglichst früher beginnen und schwere Arbeiten am Morgen verrichten, auf Arbeiten an praller Sonne verzichten, usw.). 
  • Ab 33 Grad sind laut Suva stündlich Pausen von 15 Minuten zu gewähren. Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zählen diese Ausgleichspausen bei Hitze gemäss Gesetz zur Arbeitszeit. 
  • Im neuen Landesmantelvertrag (LMV) für den Bau ist zudem festgehalten, dass Arbeiten «bei Witterungsbedingungen, welche die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährden und/oder einen effizienten Arbeitsablauf verunmöglichen (wie bei Hitze, Regen, Schnee, Blitzschlag, grosser Kälte)» zu unterbrechen sind. 

Damit diese Schutzmassnahmen eingehalten werden, wird die Unia in diesen Tagen vermehrt auf den Baustellen unterwegs sein. Sie wird die Büezerinnen und Büezer über ihre Rechte aufklären.  Und, so Chris Kelley, Co-Leiter Sektor Bau bei der Unia:

Wo nötig, werden wir die Schutzmassnahmen zusammen mit den betroffenen Bauleuten durchsetzen. Selbst wenn das bedeutet, dass die Arbeit eingestellt werden muss.

AN DER SEITE DER BAULEUTE: Unia-Mann Chris Kelley. (Foto: Manu Friederich)

Gesundheit ist wichtiger als Termine

Der Schutz der Bauleute hat vielerorts leider keine Priorität. Wie die Unia in einer Mitteilung festhält, «missachten Baufirmen in der Praxis immer wieder die Einhaltung selbst dieser minimalen Sicherheitsbestimmungen für ihre Angestellte». Eines der grossen Probleme sind dabei die Bauherren. Diese pochen auf die Einhaltung der Termine. Selbst öffentliche Bauherren setzen diese mit Konventionalstrafen knallhart durch, auch wenn dabei die Gesundheit der Büezerinnen und Büezer gefährdet wird. 

TRINKWASSER MUSS BEREITSTEHEN: Baubüezer müssen sich vor Dehydrierung schützen. (Foto: Keystone)

Die Gewerkschaften fordern seit langem, dass ab 33 Grad schwere Arbeiten im Freien vorübergehend unterbrochen werden müssen. Und, dass Baufristen in solchen Fällen entsprechend anzupassen sind. Das liegt auch im Interesse der Baumeister. Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben sie 2024 einen «runden Tisch» ins Leben gerufen, an dem sich auch Bauherren, Behörden, Generalunternehmen und die Suva beteiligten. Das Anliegen der Gewerkschaften und Baumeister, dass bei 33 Grad schwere Arbeiten im Freien in der Regel unterbrochen werden, stiess dabei auf offene Ohren. Nico Lutz, Leiter Sektor Bau und Mitglied der Geschäftsleitung der Unia, sagt dazu, dass die Bauherren die Forderung unterstützen würden. Damit diese Regelung für alle gilt, muss sie noch in der Bauarbeitenverordnung des Bundes verankert werden. Das kann aber noch eine Weile dauern.

Sogar im nationalen Parlament konnte die Unia diesbezüglich Erfolge verbuchen. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Syna und dem Baumeisterverband initiierte sie eine Motion, die verlangt, dass Fristen dann erstreckt werden können, wenn sie unverschuldet sind – wie eben durch extreme Hitze. Im Nationalrat fand das Anliegen breite Unterstützung, nur die SVP stimmte gegen den griffigen Hitzeschutz für Baubüezer. Die Motion ist aktuell noch im Ständerat hängig.

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